Urteil

Seltene Komplikation ist kein Fehler

Die Verletzung der Blasenwand bei der Leistenbruch-Op zählt nicht als Behandlungsfehler, urteilte nun das OLG Hamm.

Veröffentlicht:

KÖLN. Die Verletzung der Blasenwand ist bei der Leistenbruch-Operation einer Dreijährigen eine seltene Komplikation.

Auch wenn sich das Kind in der Folge mit Noroviren infiziert, ist den Ärzten kein Behandlungsfehler vorzuwerfen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil.

Ein dreijähriges Mädchen wurde 2008 in einer Bielefelder Klinik wegen eines beidseitigen Leistenbruchs operiert. Dabei wurde die vorgefallene Blasenwand verletzt. Die Verletzung wurde während des Eingriffs bemerkt und versorgt.

Wenige Tage später stellte sich heraus, dass sich die Kleine zwischenzeitlich mit Noroviren infiziert hatte. Über seine Rechtsvertreter verklagte das Kind das Krankenhaus und die behandelnde Ärztin auf Schadenersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro.

Klage abgewiesen

Das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab. Auch das OLG konnte nach der Anhörung eines kinderchirurgischen Sachverständigen keinen Behandlungsfehler erkennen.

Nach Einschätzung der Richter war die Leistenbruch-Operation indiziert und fehlerfrei durchgeführt worden. Die Verletzung der Blasenwand habe nicht verhindert werden können, auf sie sei richtig reagiert worden.

Auch nach der Op konnte das Gericht kein fehlerhaftes Vorgehen seitens des Krankenhauses feststellen, etwa eine Verletzung von Hygieneregeln. Die Infizierung bei einem Mit-Patienten schloss das OLG aus. (iss)

Az.: 26 U 183/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anhörung im Gesundheitsausschuss

Patientenrechte: Die Krux mit der Beweislastverteilung

Juristische Fallstricke

So lassen sich Haftungsrisiken in der Hausarztpraxis minimieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Hilfe für Patienten und Angehörige

Palliativmedizin: Vier Tipps aus dem Versorgungsalltag

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?