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NAV-Virchowbund

Service-Materialien zum Mindestlohn

Veröffentlicht:

BERLIN. Der zu Jahresbeginn in Kraft getretene gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde betrifft auch Arztpraxen, wenn sie geringfügig und kurzfristig Beschäftigte haben.

Was Praxischefs alles beachten müssen, damit sie nicht gegen die neuen Vorschriften verstoßen, denen sie im Zuge des Mindestlohnes nun genügen müssen, hat der NAV-Virchow-Bund jetzt in seinen Service-Materialien aktualisiert. Für seine Mitglieder stellt der Verband zudem aktualisierte Musterverträge zur Verfügung.

Der Gesetzgeber hat konkrete Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten geschaffen, die bei Nichteinhaltung mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden können. (maw)

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