Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt

KARLSRUHE (mwo). Das gesetzliche Solarien-Verbot für Kinder und Jugendliche verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.

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Es soll Minderjährige vor den UV-Strahlen in Sonnenstudios schützen. Das höhere Hautkrebsrisiko durch Solariumsbesuche gerade für Kinder und Jugendliche sei wissenschaftlich belegt.

Die Handlungsfreiheit der Jugendlichen, das Erziehungsrecht ihrer Eltern und die Berufsfreiheit der Betreiber müssten daher hinter dem Gesundheitsschutz zurückstehen.

Az: 1 BvR 2007/10

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