Direkt zum Inhaltsbereich

Späte Krankmeldung kostet Job

FRANKFURT/MAIN (mwo). Arbeitnehmer müssen ihre eigene Krankheit unverzüglich melden. Tun sie dies auch nach einer Abmahnung nicht, ist eine Kündigung rechtmäßig, heißt es in einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Frankfurt am Main.

Veröffentlicht:

Der heute 37-jährige Kläger arbeitete bei einem Dienstleistungsunternehmen, das die Innenreinigung von Flugzeugen am Frankfurter Flughafen betreibt. Meist wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule war er wiederholt krank.

Der Arbeitgeber bat ihn schriftlich, die Krankheit unverzüglich, noch vor Dienstbeginn anzuzeigen, damit die Personalabteilung entsprechend reagieren kann. Trotzdem meldete sich der Arbeitnehmer wiederholt verspätet krank und kassierte dafür vier Abmahnungen und schließlich die fristlose hilfsweise die ordentliche Kündigung.

Nicht die fristlose, wohl aber die ordentliche Kündigung ist wirksam, urteilte das LAG. Arbeitnehmer seien gesetzlich verpflichtet, eine Krankheit unverzüglich anzuzeigen. Dies sei unabhängig von der Pflicht, gegebenenfalls auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzureichen.

Az.: 20 Ca 7651/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Lesetipps
Wer KI als Unterstützung für Diagnosen nutzt, sollte die Ergebnisse immer prüfen, denn: Auch KI macht Fehler.

© elenabsl / Stock.adobe.com

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick