Späte Krankmeldung kostet Job

FRANKFURT/MAIN (mwo). Arbeitnehmer müssen ihre eigene Krankheit unverzüglich melden. Tun sie dies auch nach einer Abmahnung nicht, ist eine Kündigung rechtmäßig, heißt es in einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Frankfurt am Main.

Veröffentlicht:

Der heute 37-jährige Kläger arbeitete bei einem Dienstleistungsunternehmen, das die Innenreinigung von Flugzeugen am Frankfurter Flughafen betreibt. Meist wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule war er wiederholt krank.

Der Arbeitgeber bat ihn schriftlich, die Krankheit unverzüglich, noch vor Dienstbeginn anzuzeigen, damit die Personalabteilung entsprechend reagieren kann. Trotzdem meldete sich der Arbeitnehmer wiederholt verspätet krank und kassierte dafür vier Abmahnungen und schließlich die fristlose hilfsweise die ordentliche Kündigung.

Nicht die fristlose, wohl aber die ordentliche Kündigung ist wirksam, urteilte das LAG. Arbeitnehmer seien gesetzlich verpflichtet, eine Krankheit unverzüglich anzuzeigen. Dies sei unabhängig von der Pflicht, gegebenenfalls auch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzureichen.

Az.: 20 Ca 7651/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen

Hilfe für Patienten und Angehörige

Palliativmedizin: Vier Tipps aus dem Versorgungsalltag

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?