Hessisches Landessozialgericht

Sprachbehindertes Kind hat Anspruch auf Gebärdensprachkurs

Die Stadt Kassel muss einer Vierjährigen mit beeinträchtigter Sprachfähigkeit einen Gebärdensprachkurs zu Hause gewähren. Laut Gericht ist das Mädchen sonst in seiner Teilhabe eingeschränkt.

Veröffentlicht:

Darmstadt. Einem Kind mit einer Sprachentwicklungsstörung muss nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts ein Gebärdensprachenkurs zu Hause gewährt werden. „Anspruchsberechtigt können auch Menschen sein, deren Sprachfähigkeit hinsichtlich der Wortfindung oder dem Artikulationsvermögen beeinträchtigt ist“, heißt es zu dem Beschluss in einer Mitteilung. Mit einer einstweiligen Anordnung verpflichtete das Gericht die Stadt Kassel vorläufig, einem vierjährigen Mädchen einen solchen Kurs im Umfang von vier Stunden in der Woche zu gewähren. Das Klageverfahren läuft noch (Az. L 4 SO 218/21 B ER).

Die Eltern der Vierjährigen hatten den Kurs in Umfang von sechs Stunden pro Woche beantragt. Das Mädchen kann aufgrund einer Sprachentwicklungsstörung ohne sprachrelevante Hörstörung nicht intuitiv die Zunge bewegen. Das Sprechvermögen befinde sich auf dem Stand eines 2,5-jährigen Kindes, während das Wortverständnis einem fünfjährigen Kind entspreche. Das Mädchen fühle sich nicht verstanden und reagiere häufig aggressiv. Zudem werde die Vierjährige im kommenden Jahr eine Förderschule besuchen, in der auch Gebärden unterrichtet werden.

Stadt lehnte Antrag zunächst ab

Die Stadt Kassel hatte den Antrag abgelehnt und dies unter anderem damit begründet, dass das Erlernen der Gebärdensprache kontraproduktiv sei und das Kind überfordere. Eine logopädische Behandlung, eine Kindergartenintegrationsmaßnahme und interdisziplinäre Frühförderung verspreche mehr Erfolg.

Das Mädchen sei wesentlich in seiner Teilhabefähigkeit eingeschränkt, begründete das Gericht. Nach den ärztlichen Stellungnahmen stoße es mit der Mundmuskulatur an seine Grenzen. Um die psychische Belastung abzumildern, sei es äußert wichtig, als weiteres Kommunikationsmittel die Gebärdensprache zu erlernen. Der Beschluss ist unanfechtbar. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Eine Krebspatientin erzählt

„Meine Kinder? Klar sind die geimpft!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zum Welttuberkulosetag

Neue S3-Leitlinie: Mehr Struktur fürs Tuberkulose-Screening

Lesetipps