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Start-ups tasten sich auf Cannabis-Markt vor

Cannabis-Produkte liegen im Trend – immer öfter wagen auch Gründer den Schritt in den Markt. Beim Handel mit Cannabidiol fehlen allerdings noch Leitplanken. Anbieter und Kunden fordern mehr Klarheit.

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Immer mehr Cannabis-Produkte drängen in den Markt – dabei ist die Verunsicherung in Starts-up noch hoch. Die Richtlinien sind komplex.

Immer mehr Cannabis-Produkte drängen in den Markt – dabei ist die Verunsicherung in Starts-up noch hoch. Die Richtlinien sind komplex.

© Tinnakorn Jorruang / Getty Images / iStock

Braunschweig/Berlin. Hanfaufstrich, Hanfsamenöl, Hanftee, Hanfmehl - die Liste der im Markt erhältlichen Hanfprodukte ist lang. Zunehmend entdecken nun auch Start-ups die Palette rund um die Hanfpflanze für sich.

„Fast jede zweite Woche erreichen uns Anfragen. Das sind mitunter Start-ups, die überlegen, was zu gründen“, sagt der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft, Jürgen Neumeyer.

Unterscheiden muss man zwischen Produkten mit Cannabidiol (CBD), die keine berauschende Wirkung entfalten sollen, und solchen, die – etwa für medizinische Anwendungen wie Schmerzlinderung – einen höheren Gehalt Tetrahydrocannabinol (THC) haben.

Ein nicht-medizinisches Hanfprodukt darf in Deutschland nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Braunschweig nicht mehr als 0,2 Prozent THC enthalten. Es gibt zudem natürliche Produkte der Hanfpflanze wie Hanfsamen, die ohne größere Verarbeitung in Deutschland legal verkauft werden dürfen.

Öle werden verwendet, um besser schlafen zu können

Beim Pforzheimer Start-up Signature Products laufen besonders CBD-Öle auf Kokosöl-Basis gut, berichtet Gründer Florian Pichlmaier. Kunden bestellten solche Öle etwa, um besser schlafen zu können - Kundinnen hätten weniger Periodenschmerzen. Dass die Produkte auch Beschwerden lindern können, nimmt Pichlmaier durchaus an.

Offene Werbung mit medizinischen Heilversprechen sei verboten. Er glaube aber, dass sie bei CBD-Produkten auch nicht notwendig sei, erzählt der Gründer. Gerade Menschen, die auf Heilpraktiker schwörten und eher natürliche Heilwege suchten, würden darauf zurückgreifen.

Wirkungs-Forschung in den Kinderschuhen

Die Forschung zur Heilwirkung von CBD steckt allerdings noch in den Kinderschuhen. „Es ist mehr Aufklärung über die Produkte notwendig“, sagt Simone Graeff-Hönninger. Die Agrarwissenschaftlerin beschäftigt sich an der Universität Hohenheim mit dem Anbau verschiedener Nutzpflanzen – unter anderem auch Cannabis.

„Die Konsumenten hören überall, dass es gesund ist, und sind dadurch bereit, dafür mehr zu zahlen. Wie viel CBD letzten Endes in einem Produkt drin ist, um daraus auf eine mögliche Wirkung schließen zu können, bleibt häufig im Unklaren.“

Bei der Debatte um Regulierungen gehe es nicht um Cannabis als Droge, betont Verbandschef Neumeyer: „Die legale Wirtschaft mit Cannabis als Wirtschaftsgut wirft so viele Fragen auf, da ist die Legalisierung was ganz anderes.“

Geklärt werden müsse beispielsweise die Einstufung eines Produktes, wobei Kategorien oft nicht eindeutig seien. Ein Arzneimittel muss von Ärzten verschrieben werden, ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist frei erhältlich.

„Es ist ein komplexes Thema“

Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit brauchen CBD-haltige Erzeugnisse entweder eine Zulassung als Arzneimittel oder als „neuartiges“ Lebensmittel. Dabei müsse auch garantiert werden, dass das jeweilige Produkt sicher ist.

„Neuartige Lebensmittel“ werden von der EU-Kommission gemäß der gleichnamigen Verordnung (2015/2283) als „Novel Food“ gekennzeichnet. Eine solche Zulassung für ein CBD-Produkt ist dem Bundesamt bisher nicht bekannt. Ob ein Produkt in den Markt darf, entscheiden letzten Endes aber auch die Gewerbeaufsichten der Länder.

„Es ist ein komplexes Thema und aktuell Gegenstand vielfältiger Diskussionen“, heißt es bei der niedersächsischen Gewerbeaufsicht. „Die Produkte sind im Einzelfall zu beurteilen“, so eine Sprecherin. „Je nach Fallgestaltung können verschiedene Rechtsgebiete berührt sein. Hierzu zählen das Lebens-, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, aber auch die Vorschriften für Kosmetika oder Medizinprodukte.“ (dpa)

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