Urteil

Steuern und Zinsen sind zwei Paar Schuhe

Fordert der Fiskus außer Steuern auch darauf erhobene Zinsen zurück, müssen beide Bescheide gesondert angefochten werden.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

HANNOVER. Wer Steuern nachzahlen und nach dem entsprechenden Bescheid hierfür auch Zinsen zahlen soll, muss bei einem Einspruch die Zinsen gegebenenfalls gesondert anfechten.

Denn dies ist von einem Einspruch „gegen den Steuerbescheid“ nicht umfasst, wie jetzt das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover entschied.

Im Streitfall hatte ein Hotelier und Gastwirt 2018 die Prüfer des Finanzamts im Haus. Im Anschluss forderte die Behörde Umsatzsteuer für mehrere Jahre nach. In den entsprechenden Bescheiden waren auch Nachzahlungszinsen festgesetzt.

 Der Hotelier legte „gegen die Umsatzsteuerbescheide“ Einspruch ein. Erst weit nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist ergänzten seine Rechtsanwälte, dass sich der Einspruch gleichzeitig auch auf den Zins-Anspruch des Fiskus bezogen hätte.

Bezüglich der Zinsen erkannte das Finanzamt den Einspruch aber nicht mehr an. Auch deshalb, weil er nicht fristgerecht erfolgt sei. Das hat das Finanzgericht nun im Eilverfahren um die Aussetzung der Nachzahlungen bestätigt.

Der Einspruch gegen die Umsatzsteuerbescheide „kann nicht als Einspruch auch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Zinsen ausgelegt werden“, befanden die Richter. „Mit (ihm) wurden nur die Umsatzsteueränderungsbescheide und damit die Umsatzsteuerfestsetzungen angefochten.“

Zur Begründung betonte das Gericht, solche Bescheide seien sogenannte Sammelbescheide. Die Festsetzungen von Steuern und Zinsen seien zwar in einem Bescheid verbunden worden, stünden aber „selbstständig nebeneinander“. Daher müssten sie auch „unabhängig voneinander angefochten werden“.

Az.: 11 V 108/19

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

KV will Versorgung sicherstellen

MVZ in Rheinland-Pfalz meldet Insolvenz an

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen