Stornierung im Krankheitsfall muss zeitnah erfolgen

MÜNCHEN (maw). Wer eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen stornieren will, sollte dies zeitnah tun. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung nicht versichert.

Veröffentlicht:

Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts München bezüglich eines Epilepsie-Patienten hin.

Im konkreten Fall buchte der Ehemann im Januar 2007 für sich und seine Frau eine zehntägige Reise, die im Mai starten sollte. Gleichzeitig schloss er eine Reiserücktrittsversicherung ab. Einen Monat nach der Buchung erlitt er einen epileptischen Anfall und war neun Tage stationär in einer Klinik. Dort wurde er als arbeits- und reisefähig entlassen.

Am Tag der geplanten Reise erlitt er erneut einen Anfall und stornierte. Der Reiseveranstalter berechnete daraufhin laut Deutscher Anwaltsauskunft Stornokosten, und zwar in Höhe von 80 Prozent des Reisepreises. Diese Kosten wollte der Reisende von seiner Reiserücktrittsversicherung erstattet haben.

Diese zahlte ihm aber nicht den ganzen Betrag, sondern nur die Stornokosten, die angefallen wären, hätte er gleich nach seinem ersten epileptischen Anfall die Reise storniert.

Schließlich habe er gewusst, so die Versicherung, dass er an einer Grunderkrankung leide, die immer wieder ausbrechen könne. Die unterlassene Stornierung sei daher grob fahrlässig.

Dass der Kläger als arbeits- und reisefähig entlassen wurde, ändere nichts am Fortbestand der Grunderkrankung, so die Richter.

Az.: 281 C 8097/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisübernahme

Wie es einer Kollegin nach dem ersten Jahr der Niederlassung geht

Nervenschädigungen

So diagnostizieren Sie die diabetische Neuropathie

Kein Mythos, aber Relevanz unklar

Wird die virale Sepsis zu schnell diagnostiziert?

Lesetipps
Zwei MFA stehen nebeneinander und blicken direkt in die Kamera.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Sie kommt relativ oft vor, wird aber oft übersehen: die kardiale autonome diabetische Neuropathie.

© Aleksandra Kuzmina / stock.adobe.com

Kardiale autonome diabetische Neuropathie

Das neuropathische Herz – ein Risiko

Eine Hand fängt 500-Euro-Geldscheine auf, die durch die Luft wirbeln.

© vegefox.com / stock.adobe.com

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden