Strafe für zu langsame Gerichte geplant

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BERLIN (dpa). Die Bundesregierung will nach einem Zeitungsbericht Bürger vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften schützen. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehe erstmals die Möglichkeit vor, in solchen Fällen "Verzögerungsrüge" zu erheben und Wiedergutmachung sowie Schadenersatz zu verlangen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Das Gesetz sehe auch eine Art Schmerzensgeld von 100 Euro je Monat Verzögerung vor. Besonders säumige Gerichte können im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den ihr vorliegenden Bericht. Die bisher üblichen Begründungen für lange Verfahren würden nicht anerkannt: Eine Überlastung der Gerichte und angespannte Personalsituation schützt demnach nicht vor der Verurteilung zu Wiedergutmachung und Schadenersatz durch ein "Entschädigungsgericht". Auf diese Weise solle offenbar auch eine Personalaufstockung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erzwungen werden, weil dies unter dem Strich billiger komme als die ständige Verurteilung zu Entschädigungsleistungen, schreibt die Zeitung. Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Ministerin einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat die Bundesrepublik wiederholt wegen der zu langen Dauer von Prozessen verurteilt.

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