Strafe für zu langsame Gerichte geplant

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Die Bundesregierung will nach einem Zeitungsbericht Bürger vor zu langsam arbeitenden Gerichten und Staatsanwaltschaften schützen. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehe erstmals die Möglichkeit vor, in solchen Fällen "Verzögerungsrüge" zu erheben und Wiedergutmachung sowie Schadenersatz zu verlangen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Das Gesetz sehe auch eine Art Schmerzensgeld von 100 Euro je Monat Verzögerung vor. Besonders säumige Gerichte können im elektronischen Bundesanzeiger angeprangert werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den ihr vorliegenden Bericht. Die bisher üblichen Begründungen für lange Verfahren würden nicht anerkannt: Eine Überlastung der Gerichte und angespannte Personalsituation schützt demnach nicht vor der Verurteilung zu Wiedergutmachung und Schadenersatz durch ein "Entschädigungsgericht". Auf diese Weise solle offenbar auch eine Personalaufstockung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften erzwungen werden, weil dies unter dem Strich billiger komme als die ständige Verurteilung zu Entschädigungsleistungen, schreibt die Zeitung. Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Ministerin einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat die Bundesrepublik wiederholt wegen der zu langen Dauer von Prozessen verurteilt.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen