Prämie von 100.000 Euro

Streit um Masernviren bald vor Bundesgerichtshof?

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RAVENSBURG. Im Streit um die Existenz von Masernviren will der Arzt David Bardens vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen.

Gibt der BGH der Beschwerde statt, könnte Bardens gegen ein Urteil des OLG Stuttgart vorgehen. Dort hatte er im Februar einen Prozess gegen den Impfgegner Stefan Lanka verloren.

Der Zwist zwischen den beiden schwelt schon länger: Lanka hatte 2011 für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne.

Bardens hatte daraufhin mehrere Arbeiten eingereicht und sieht den Nachweis seitdem als erbracht an. Da der Impfgegner nicht zahlte, zog er vor das LG Ravensburg, das ihm im März 2015 Recht gab. (dpa)

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Kommentare
Dr. Stefan Lanka 21.04.201610:57 Uhr

Masern-Virus-Tatsachen

Im Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 steht, dass keine der sechs im Masern-Virus-Prozess vorgelegten Publikationen einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masern-Virus enthält. Die Behauptung, dass Dr. med. Bardens wegen einer Formalie den Prozess verloren hat ist deswegen falsch.

Jeder der die sechs Publikationen gelesen hat kommt zum Schluss, dass darin kein Virus nachgewiesen wurde. Die Grundlage der sechs Publikationen: Unbeabsichtigt und unbemerkt - da keinerlei Kontrollversuche durchgeführt wurden und werden - werden Zellen getötet und das Sterben der Zellen mit der Anwesenheit, der Existenz, der Isolation und der Vermehrung des scheinbaren Virus gleichgesetzt.

Bestandteile der sterbenden Zellen - inklusive Ribosomen - werden als Impfstoffe verwendet und in einem Jahrzehnte andauernden Konsensfindungsprozess als Bestandteile eines fiktiven Masern-Virus fehlgedeutet. Das so entwickelte Virus-Modell hat keine Entsprechung in der Realität. Weder konnte eine solche Struktur in einem Menschen gesehen noch daraus isoliert werden. Das 5. Gutachten im Berufungsverfahren bestätigt, dass das sog. Genom des Masern-Virus in Wirklichkeit zu 99,7% zelleigene Nukleinsäuren der verwendeten Affen-Nieren-Zellen sind. Damit sind die Existenz-Behauptungen des Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.

Wie es zu der Fehlentwicklung nicht nur beim "Masern-Virus" kam, ist hier nachzulesen: http://www.wissenschafftplus.de/uploads/article/Wissenschafftplus_Viren_entwirren.pdf

Dr. Bardens gebührt Dank und Anerkennung, dass er diese Fehlentwicklung in der Medizin öffentlich gemacht hat. Ich hoffe und wünsche, dass es Dr. Bardens gelingt, das Verfahren vor den BGH zu bringen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das BGH aufgrund der vorgelegten Tatsachen feststellen, dass auch die Masern-Impfungen keinerlei rechtliche Rechtfertigung haben, da die Existenz-Behauptungen des Masern-Virus in der Zwischenzeit durch die erstmals durchgeführten Kontrollversuche widerlegt wurden.

Die beiden Widerlegungen des Masern-Virus - a. durch Sequenzvergleiche und b. durch die Kontrollversuche - werden wissenschaftlich publiziert und im Verfahren am BGH als Widerlegung der Existenz-Behauptungen des Masern-Virus vorgelegt.

Ehrenhafter als den Fall vor Gericht zu klären wäre es für die beteiligten Mediziner und Virologen, wenn sie sich den Fakten stellen würden, statt wie geschehen emotional zu reagieren und falsche Aussagen zu tätigen.

Dr. rer. nat. Stefan Lanka, www.wissenschafftplus.de

(Isolation des ersten sog. a-pathogenen "Riesenvirus", von denen heute vermutet wird, dass sie die subzellulären Bausteine des Lebens sind, aus denen unter anderen die Zellkerne hervorgegangen sind.)

Dr. Wolfgang P. Bayerl 19.04.201611:21 Uhr

ich wünsche ihm viel Erfolg

Wird doch hoch interessant wie weit der Kniefall der Justitz vor kommerziellen Realitätsverweigerern noch geht.
Sehr optimistisch bin ich nicht, da ja auch in der Politik Lug und Trug gesellschaftsfähig geworden sind.

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