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Rezeptdaten

Sünden der Vergangenheit

Die noch amtierende Bundesregierung sieht keinen Grund, den Handel mit Rezeptdaten einzuschränken. Allerdings räumt sie ein, dass Rezeptdaten mehrfach unzureichend anonymisiert weitergegeben wurden.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Seit 1996 werden anonymisierte Rezeptdaten von den Rechenzentren der Apotheker auch zu Marktforschungszwecken verwertet.

Seit 1996 werden anonymisierte Rezeptdaten von den Rechenzentren der Apotheker auch zu Marktforschungszwecken verwertet.

© Dron / fotolia.com

BERLIN. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hatte einen Bericht des Magazins "Der Spiegel" über den Handel mit unzureichend anonymisierten Rezeptdaten zum Anlass genommen, die Bundesregierung zu fragen, wie es um die Sache rechtlich bestellt sei.

Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem auch, welche Fälle von Datenschutz-Verstößen bekannt seien oder ob die Exekutive Handlungsbedarf in Sachen Marktforschung mit Rezeptdaten sieht.

Verantwortlich für die Antwort zeichnet Annette Widmann-Mauz, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium.

Nach ihren Angaben gab es in der Vergangenheit gleich mehrere Fälle, in denen die Anonymisierung der Daten durch die Apothekenrechenzentren von den Datenschutzbehörden der Länder zumindest als problematisch erachtet wurde.

Ermittlungen anhängig

Neben der vom "Spiegel" aufgegriffenen Praxis der VSA (Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheker), war auch das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) in die Bredouille geraten.

Ein in Bremen anhängiges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren "wegen der vormaligen Übermittlung unzureichend anonymisierter Rezeptdaten", heißt es, dauere noch an. Ein gegen die VSA eingeleitetes Strafverfahren sei dagegen inzwischen eingestellt worden.

Aus Sachsen-Anhalt wird ein Fall berichtet, bei dem ein Pharmaunternehmen ärztliche Verordnungsdaten direkt von den Praxisrechnern gezogen hatte. Dieser Vorgang werde derzeit noch von der Staatsanwaltschaft Halle/Saale geprüft.

"Über Jahre hinweg" habe auch die Rezeptabrechnungsstelle Berliner Apotheken (RBA) unzureichend anonymisierte Daten an Marktforscher weitergegeben.

Länder sollen sich einigen

Laut Widmann-Mauz signalisieren die Aufsichtbehörden jedoch, dass besagte Missstände inzwischen insoweit abgestellt seien, als die betroffenen Rechenzentren auf die Vorhaltungen der Datenschützer reagiert hätten und Daten jetzt ausreichend anonymisierten.

Doch sei nicht auszuschließen, dass die Länderbehörden "gelegentlich Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen". Daher wäre es "zu begrüßen, wenn sich die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder auf eine einheitliche Auffassung verständigten".

Der Handel mit Rezeptdaten ist ein noch relativ junges Phänomen. Ermöglicht wurde er 1996, durch das Inkrafttreten der 2. Stufe des Gesundheitsstrukturgesetzes.

Danach wurde im Sozialgesetzbuch V unter anderem bestimmt, dass alle Vertragsärzte mit einem einheitlichen Rezeptformular arbeiten müssen und das Abrechnungsprocedere zwischen Apothekern, Rechenzentren und Krankenkassen nach einem einheitlichen Standard zu erfolgen hat.

Damit lagen Daten aus der Rezeptabrechnung erstmals in einem einheitlichen Format vor.

In der Folgezeit bauten gleich mehrere Marktforscher entsprechende Datenbankprodukte auf, um ihren Kunden aus der Pharmaindustrie regionale Produktbewegungen genauer widerzuspiegeln.

Vor der Markterhebung mittels Rezeptdaten konzentrierte sich der Nachvollzug des Arzneimittelabsatzes vor allem auf Waren-Lieferungen des Großandels an die Apotheken.

Nur noch aggregiert

Um die mit der Rezeptdatenerfassung regional sehr viel feingliedrigere Abbildung des Verordnungsgeschehens einzuschränken, wurde mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 eine Vergröberung vorgeschrieben.

Seither dürfen Rezeptdaten nur noch aggregiert auf KV-Bezirksebene oder Regionen mit mindestens 300.000 Einwohnern oder mindestens 1300 Ärzten zu Marktforschungszwecken verarbeitet werden. Weitere Einschränkungen werden immer wieder diskutiert.

Die letzte Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen dürfte daher auch für jede ihr nachfolgende Administration den kleinsten Nenner abgeben: Man werde "die Entwicklung sorgfältig dahin gehend beobachten, ob gesetzlicher Änderungsbedarf besteht".

Die Grünen zeigten sich mit der Antwort nicht zufrieden. Angesichts unterschiedlich hoher Ansprüche der Datenschützer auf Länderebene fordern sie eine "rechtliche Klarstellung der Anonymisierungsstandards".

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