Stellungnahme zum DVPMG

TI-Zugang: PKV fordert Gleichbehandlung von allen Versicherten

Der Zugang zur Telematikinfrastruktur müsse diskriminierungsfrei sein, verlangen die privaten Krankenversicherer. Daher müsse der Gesetzgeber beim DVPMG nachjustieren.

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Köln. Die privaten Krankenversicherer (PKV) drängen weiter auf die Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aus Sicht des PKV-Verbands muss der Gesetzgeber beim Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) nachjustieren. Das macht er in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf klar.

Der PKV-Verband fordert dort einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Versicherten zur Telematikinfrastruktur (TI). „Die Belange von PKV-Voll- und Zusatzversicherten, der privat Pflegeversicherten sowie der Beihilfeberechtigten müssen in dem Gesetzentwurf zwingend berücksichtigt werden.“

Deshalb müssen nach Ansicht der PKV Ärzte und andere Leistungserbringer verpflichtet werden, auch Privatversicherte bei der Nutzung der TI-Anwendungen zu unterstützen. Ähnliches sollte demnach für das E-Rezept gelten. „Hierzu muss eine dem GKV-Bereich vergleichbare Verpflichtung der Leistungserbringer zur patientenwunschgemäßen Nutzung der Anwendungen für den PKV-Bereich gesetzlich verankert werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Befürchtung: Geraten Privatversicherte ins Hintertreffen?

Wichtig ist der Branche auch, dass ihre Kunden bei Entwicklungen wie der elektronischen Patientenakte und den digitalen Gesundheitsanwendungen nicht ins Hintertreffen geraten. Solche Services müssten als Versicherungsleistungen auch in bestehende Krankenversicherungstarife einbezogen werden, fordert die Branche. Das sei notwendig, um die Versorgung der Privatversicherten flächendeckend sicherzustellen. „Für eine entsprechende Verankerung in den Tarifbedingungen der PKV ist eine gesetzliche Ergänzung, beispielsweise des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), erforderlich.“ Nur so könne der Systemwettbewerb erhalten bleiben.

Für die VVG-Änderung hat sich die PKV auch schon in vorhergehenden Gesetzesverfahren stark gemacht und eine Ergänzung des Paragrafen 192 (Vertragstypische Leistungen des Versicherers) vorgeschlagen. Sie argumentiert, dass nur tariflich verankerte Leistungen kalkuliert und so für alle Versichertengruppen nachhaltig finanziert werden können. (iss)

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