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Erektile Dysfunktion

Tadalafil-Nachahmer für alle Dosen möglich

Das Bundespatentgericht hat ein Patent auf eine Niedrigdosierung des Potenzmittels Tadalafil für ungültig erklärt.

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MÜNCHEN. Das Patent für das Potenzmittel Cialis® in niedriger Dosierung ist ungültig. Jedenfalls für Deutschland hat das Bundespatentgericht das europäische Patent für nichtig erklärt, wie das Gericht kürzlich mitteilte. Die Begründung liegt allerdings noch nicht vor.

Das Molekül-Patent des US-Pharmaherstellers Lilly für Cialis und den PDE5-Hemmer Tadalafil läuft Mitte November in Deutschland aus. Als Konsequenz des Münchener Urteils können danach Generika mit Tadalafil in allen Wirkstoff-Dosen (5 mg, 10 mg, 20 mg) auf den Markt kommen.

Tadalafil eignet sich in niedriger Dosierung auch zur Dauerbehandlung, was spontanen Sex erleichtert. Für die Dosierung fünf Milligramm, die auch zur Behandlung einer gutartigen Vergrößerung der Prostata zugelassen ist, hatte sich Lilly daher bereits im Jahr 2000 ein gesondertes Patent eintragen lassen, das noch bis Frühjahr 2020 Bestand hätte haben sollen.

Die Generikahersteller Hexal und Ratiopharm hatten dieses auf die Dosierung bezogene Patent angefochten. Das Bundespatentgericht gab ihnen nun mit Urteil vom 24. Oktober recht. Gründe hierfür nennt das Gericht in einer ersten Mitteilung nicht. Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Monaten veröffentlicht. Lilly will danach prüfen, ob es Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegt, erklärte auf Anfrage eine Sprecherin von Lilly Deutschland. (mwo)

Bundespatentgericht Az.: 3 Ni 22/15 (EP)

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