Tankgutschein kann steuerbefreiter Sachlohn sein

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die ihren Mitarbeiterinnen steuerfreie Sachleistungen zukommen lassen wollen, können auch Tank- oder Geschenkgutscheine ausgeben. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit drei jetzt veröffentlichten Grundsatzurteilen entschieden.

Veröffentlicht:

Danach müssen die Gutscheine allerdings als "Sachbezüge" verpackt sein. Dann gelten sie laut Einkommensteuergesetz bis zu einer Höhe von 44 Euro monatlich nicht als zu versteuerndes Einkommen.

In den drei nun höchstrichterlich entschiedenen Fällen durften die Arbeitnehmer auf Kosten ihrer Firma für bis zu 44 Euro monatlich tanken, oder sie erhielten zu ihrem Geburtstag einen Geschenkgutschein über 20 Euro.

Vom Arbeitslohn wurde davon keine Lohnsteuer einbehalten. Die Finanzämter dagegen hielten die Hand auf: Die Gutscheine seien wie steuerpflichtiger Barlohn zu behandeln.

Der BFH machte dieser verbreiteten Praxis der Finanzverwaltung nun ein Ende. Entscheidend ist danach, welche Leistung Ärzte ihren Mitarbeiterinnen zugesagt haben: Für Geldversprechen, mit denen sie tanken oder einkaufen können, wird Lohnsteuer fällig.

Steuerfrei bleibt der Gutschein dagegen, wenn der Arbeitgeber die Sache selbst versprochen hat. Denn es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber "Sachbezüge" unmittelbar selbst zur Verfügung stellt, oder ob er es dem Arbeitnehmer ermöglicht, die Sachleistung, etwa Benzin, auf Firmenkosten zu kaufen. Denn der Gutschein wäre dann nur der Weg ist, dem Arbeitnehmer die versprochene Sache zukommen zu lassen.

Az: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

NutriNet-Santé-Studie

Viel Konservierungsstoffe in der Nahrung – erhöhtes Krebsrisiko?

Datenanalyse

Demenzschutz durch Zosterimpfung: Studie liefert erneut Hinweise

Lesetipps
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte „ePA“.

© Daniel Karmann/dpa

Neue Funktion

E-Patientenakte: Volltextsuche für Ärzte geplant

So bitte nicht! Leichter kann man es Hackern kaum machen.

© Oleksandr Latkun/imageBROKER/picture alliance

Update

Datenschutz

Tipps: Darauf sollten Praxisteams bei Passwörtern achten