Oberlandesgericht Zweibrücken
Urteil: Tatsachenbehauptungen müssen auch bei Onlinebewertung stimmen
Meinungsäußerungen sind eines, „dem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptungen“ ein anderes. Wenn die nicht stimmen, können sich Betroffene zur Wehr setzen – auch gegen Bewertungsportale.






