Telefonieren auf dem Pannenstreifen - auch das ist verboten

DÜSSELDORF (juk). Nicht nur beim Autofahren oder beim Halt vor der roten Ampel ist das Telefonieren mit dem Handy verboten, sondern auch auf dem Pannenstreifen.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Verurteilung eines Mannes, den das Amtsgericht zur Zahlung von 50 Euro Geldbuße verdonnert hatte. Darüber berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift". Der Autofahrer hatte im September 2007 auf einem Seitenstreifen angehalten, um bei laufendem Motor mit dem Mobiltelefon ein Gespräch zu führen.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist es jedoch verboten, ein Handy zu benutzen, wenn "der Fahrzeugführer hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält". Das gilt so lange, wie das Auto in Bewegung ist oder der Motor läuft.

Das Düsseldorfer Gericht machte in seinem Beschluss deutlich, dass der Autofahrer aber auch dann nicht straffrei davon gekommen wäre, wenn er auf dem Pannenstreifen den Motor ausgestellt hätte. Der Grund: Das Halten auf dem Seitenstreifen ist grundsätzlich verboten und nur bei einem Unglücksfall oder einer Panne erlaubt oder dann, wenn die Polizei dies ausdrücklich gestattet.

Die Benutzung des Pannenstreifens zu anderen Zwecken sei ordnungswidrig, das Telefonieren mit dem Handy kein entschuldigender Grund. Das Oberlandesgericht ergänzte deshalb den ursprünglichen Schuldspruch des Amtsgerichts noch um das verbotswidrige Halten auf einer Kraftfahrstraße.

Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.: IV-2 Ss (OWi) 84/08 - (OWi) 39/08 III

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