Abruptio

Terre des Femmes macht gegen 219a mobil

Der Berliner Verein Terre des Femmes startet eine Kampagne zur Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a und lanciert Informationen zum Schwangerschaftsabbruch im Netz.

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Berlin. Die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel, die bundesweit für ihren Kampf gegen den Strafrechtsparagrafen 219a („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) bekannt geworden ist, bekommt Unterstützung von der Organisation Terre des Femmes. Der Verein hat jetzt die Social-Media-Kampagne „Streicht Paragraf 219a“ gestartet. Interessenten können sich Informationsmaterial zum Thema auf einer Website (www.streicht219a.jetzt) herunterladen und – so die Intention der Macher – über eigene Online-Kanäle weitergeben.

Zudem wird auf der Website in einem dreiseitigen PDF der Ablauf eines rechtssicheren Schwangerschaftsabbruchs einschließlich medikamentöser und operativer Methoden skizziert – also solche Einzelheiten, die mitzuteilen der StGB-Paragraf 219a Ärzten noch immer als „Werbung“ verbietet. „Jede Frau muss das Recht haben an fachlich gesicherte Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu kommen“, begründet Christa Stolle, geschäftsführende Vorständin von Terres des Femmes die Aktion.

Zur Erinnerung: Auch nach Revision des Paragrafen im März 2019 dürfen Ärzte nun zwar darauf hinweisen, dass sie Abbrüche vornehmen, jedoch weiterhin öffentlich keine medizinischen Erläuterungen zur Sache geben. Sie dürfen lediglich auf Behörden, Beratungsstellen oder Ärztekammern verweisen, bei denen entsprechende Informationen zu bekommen sind.

Die Allgemeinärztin Hänel war wiederholt – zunächst nach altem Recht, dann aber auch nach der überarbeiteten Version des Paragrafen – zu Geldstrafen verurteilt worden, weil sie auf ihrer Praxiswebsite auch Hinweise zu Methoden des Schwangerschaftsabbruchs hinterlegt hatte. Kürzlich reichte Hänel eine Verfassungsbeschwerde – neben der Klage einer Berliner Frauenärztin die zweite – gegen den Strafrechtsparagrafen 219a in Karlsruhe ein. (cw)

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