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Thüringen: Chirurgen machen die meisten Fehler

ERFURT (rbü). In Thüringen sind im vergangenen Jahr vier Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler gestorben. 2010 waren es noch sieben Tote, im Jahr zuvor acht, wie aus einer Statistik der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen hervorgeht.

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Im vergangenen Jahr gingen 333 Anträge auf Schadensersatz und die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ein. Die Zahl ist seit Jahren weitgehend stabil.

In gut der Hälfte der Fälle konnte kein Beweis für einen Behandlungsfehler erbracht werden. Bei 72 Anträgen wurde den Patienten Schadensersatz zuerkannt, bei mehr als einem Viertel legten die Ärzte Widerspruch ein.

Nur zwei Fälle landeten vor Gericht. Unfallchirurgen mussten mit 22 anerkannten Fehlern am häufigsten Schadensersatz zahlen. In mehreren Fällen wurde eine Fraktur nicht erkannt.

Auf das Konto der Orthopäden gingen nachweislich zehn Kunstfehler, Frauenärzte und Geburtshelfer unterliefen zusammengerechnet zehn Behandlungsfehler.

Nach Angaben der Gutachter wurden die Patienten vor allem nicht ausreichend aufgeklärt, falsche Diagnosen gestellt und Operationsmethoden gewählt, sowie Fehler bei der Nachsorge begangen.

Die häufigsten Krankheiten, die zur Anrufung der Schlichtungsstelle führten, waren Arthrosen, Krankheiten der Wirbelsäule, des Rückens, Herzens und Knies. Etwa 75 Prozent der Beschwerden betrafen Behandlungen in Kliniken, der Rest geht auf das Konto von Niedergelassenen.

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