Trotz Verzichts Anspruch auf rückständigen Lohn

Veröffentlicht:

Erfurt (mwo). Arbeitnehmer, die im Zuge eines Betriebsübergangs auf rückständigen Lohn verzichten, haben trotzdem Anspruch auf das Geld. Der Verzicht ist unwirksam, weil damit zwingende Regeln umgangen werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Es gab einer Erzieherin recht, die aus Sorge um ihren Arbeitsplatz eine Verzichtserklärung unterschrieben hatte.

Az.: 8 AZR 722/07

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“