Hausärzteverband

Überblick zu Präventionsleistungen für GKV-Versicherte

Die neuen Regeln zum Check-up und der Darmkrebs-Vorsorge hat der Deutsche Hausärzteverband in einer Übersicht zusammengestellt.

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KÖLN. Die Umsetzung der neuen Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-Richtlinie), die ab 1. April gilt, hat laut Deutschem Hausärzteverband zu Chaos in den Praxen geführt. So fragten sich Hausärzte zum Beispiel, ob sie die bereits vereinbarten Termine zum Check-up aufgrund der neuen Dreijahresfrist mit den betroffenen Patienten absagen müssen (wir berichteten) und ob sie gegebenenfalls dann nur das Hautkrebsscreening durchführen dürfen. Ebenso stellten sich Hausärzte die Frage, ob die GU-Richtlinie auch für Patienten in der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) gilt.

Damit Hausärzte den Durchblick behalten und Antworten auf oben genannte Fragen erhalten (zum Beispiel Übergangsfrist für den Check-up bis 30. September oder dass in der HzV alles beim alten bleibt), hat das Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IHF) einen Überblick für hausärztliche Praxen über Präventionsleistungen auf einem DIN-A4 Bogen zusammengestellt, in dem die neuen Regeln und gegebenenfalls Übergangsfristen eingearbeitet wurden. Das gilt auch für die neuen Leistungen der Darmkrebsvorsorge mit den Änderungen, die ab dem 19. April wirksam geworden sind.

Die IHF-Übersicht enthält neben den Gebührenordnungspositionen eine kurze Leistungsbeschreibung, die Angabe, welche Versicherte (Alter) Anspruch auf die jeweilige Vorsorge haben, in welcher Frequenz bzw. wie häufig die Leistung durchgeführt werden darf und welche Inhalte die Leistung enthält. Dank der übersichtlichen Darstellung auf einem Blatt eignet sich der IHF-Überblick sehr gut als Vorlage an jedem Praxis- Arbeitsplatz. (ato)

Die Praxishilfe kann laut IHF frei verwendet werden und steht Hausärzten zum Download bereit unter: https://www.ihf-fobi.de/download-bereich.html

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