Personalgespräch

Unerlaubte Aufnahme: Fristlose Kündigung okay

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FRANKFURT/MAIN. Arbeitnehmer dürfen ein Personalgespräch nicht heimlich aufnehmen. Eine solche Aufnahme rechtfertigt eine fristlose Kündigung wie jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt entschied (Az.: 6 Sa 137/17). Der Angestellte hatte zwei Kolleginnen als "Low Performer" und "faule Schweine" beleidigt und eine von ihnen verbal bedroht. Bei dem danach geführten Personalgespräch legte er sein Smartphone auf den Tisch und betätigte heimlich die Aufnahmefunktion. Als der Arbeitgeber dies erfuhr, kündigte er fristlos. Zu Recht, urteilte das LAG. Die heimliche Aufnahme verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer und sei nicht zu rechtfertigen. (mwo)

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