Ungewollte Schwangerschaft - Arzt muß zahlen
KARLSRUHE (dpa). Eltern können für den Unterhalt, der für ein ungewolltes Kind notwendig ist, Schadenersatz vom Frauenarzt verlangen, wenn dieser bei der Kontrazeptionsbehandlung der Frau einen Fehler gemacht hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.