Europäischer Gerichtshof
Unwirksame Kündigung kann teuer zu stehen kommen
Wurde ein Arbeitsverhältnis trotz unwirksamer Kündigung beendet, muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in Geld auszahlen.
Veröffentlicht:Luxemburg. Wird ein Arbeitsverhältnis unwirksam gekündigt, führt dies nicht nur zu teurem Arbeitsausfall. Auch wenn Arbeitnehmer zwischenzeitlich nicht Arbeiten, erwerben sie bis zur Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung Urlaubsansprüche, wie jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Wurde das Arbeitsverhältnis trotz der unwirksamen Kündigung beendet, muss danach der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch in Geld auszahlen.
Sei eine Kündigung unwirksam, stehe der Zeitraum bis zur Wiederaufnahme der Beschäftigung mit einem tatsächlichen Arbeitszeitraum gleich, urteilte der EuGH. Denn ähnlich wie bei einer Erkrankung könne der rechtswidrig entlassene Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden seine Arbeitsleistung nicht erfüllen. (mwo)
Europäischer Gerichtshof
Az.: C-672/18 und C-37/19