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Urlaub wird für volle Elternzeit-Monate gekürzt

ERFURT (ava). Nach der Elternzeit wird der Urlaubsanspruch nur für volle Kalendermonate gekürzt. Gleiches gilt für den Zusatzurlaub Schwerbehinderter, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Angebrochene Monate bleiben danach bei der Kürzung des Urlaubs außen vor.

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Der schwerbehinderte Kläger, Angestellter eines Metallbetriebs im Saarland, war von Mitte August bis Mitte Oktober 2008 zwei Monate lang in Elternzeit. Er bestand aber darauf, dass sein Urlaubsanspruch nur für den vollen Kalendermonat September um ein Zwölftel gekürzt werden darf, also der reguläre Urlaub von 30 auf 27,5 Tage und der Sonderurlaub für Behinderte von fünf auf 4,6 Tage. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm Recht.

Az. 9 AZR 197/10

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