Karlsruhe

Urteil im Prozess um Billig-Brustimplantate erwartet

Im Prozess um Brustimplantate aus Billigsilikon des französischen Herstellers PIP will das Landgericht Karlsruhe am Nachmittag sein Urteil fällen. Klägerin ist eine Frau aus Waghäusel, die Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ihr waren die gesundheitsschädlichen Silikonkissen des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) 2007 eingesetzt worden.

Das Verfahren lag fast zwei Jahre auf Eis, weil die Richter auf ein Gutachten warteten. PIP hat jahrelang Implantate aus billigem Industriesilikon verkauft. Von dem Skandal sind bundesweit rund 5000 Frauen betroffen.

Auf der Anklagebank sitzt auch der PIP-Pflichtversicherer Allianz France und der für die Prüfung der Kissen zuständige TÜV Rheinland.

Die Prüfstelle war in Frankreich zu Schadenersatz für rund 1600 Frauen verurteilt worden. In Deutschland hingegen entschieden Gerichte bislang zugunsten der Prüfstelle. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) ist dazu inzwischen angerufen. (dpa)

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