Tarifeinheitsgesetz

Urteil wird am 11. Juli verkündet

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 11. Juli sein Urteil zum Tarifeinheitsgesetz. Gegen das Gesetz klagen etliche Gewerkschaften, darunter der Marburger Bund.

Vorgesehen ist, dass sich bei mehreren konkurrierenden Tarifverträgen künftig derjenige jener Gewerkschaft durchsetzt, die in dem betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Der unterlegenen Gewerkschaft bleibt nur, sich anzuschließen und den Vertrag nachzuzeichnen. Der Abschluss arztspezifischer Tarifverträge wäre somit nicht mehr garantiert. Das umstrittene Gesetz ist seit Juli 2015 in Kraft. (dpa/chb)

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