Verbraucher nutzen ihr Selbstauskunftsrecht

Veröffentlicht:

WIESBADEN (maw). Im ersten Monat nach Inkrafttreten der Bundesdatenschutznovelle zum 1. April (wir berichteten) haben rund 224 000 Verbraucher eine Auskunft über ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten angefragt. Das seien etwa doppelt so viele wie im Monat April 2009, berichtet die SCHUFA. Ziel der Novellierung war es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, welche Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen