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Homöopathie

Verein moniert "unterlassene Hilfeleistung"

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BERLIN. Der Tod eines siebenjährigen Jungen in Italien, dessen wiederkehrende Mittelohrentzündung nur homöopathisch behandelt worden war, hat den Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zu einer Stellungnahme veranlasst. "Hier liegt offenbar ein ärztlicher Kunstfehler vor", ließ Cornelia Bajic, erste Vorsitzende des DZVhÄ, am Mittwoch verlauten. Der Antibiotika-Verzicht "scheint in diesem Fall eine klare unterlassene Hilfeleistung und nicht mit dem ärztlichen Selbstverständnis vereinbar". Sollten sich die Anschuldigungen gegen den behandelnden italienischen Arzt erhärten, sei es "zu begrüßen, wenn die volle Härte der italienischen Gesetze angewendet" werde.

Wie berichtet, hatten die Eltern ihren Jungen, der wiederholt an Otitis media erkrankte, stets nur alternativmedizinisch behandeln lassen, seit drei Jahren bei demselben Arzt. Die letzte Infektion verlief tödlich, nachdem das Kind Mitte Mai schließlich zu spät in eine Klinik gebracht wurde. Gegen den Arzt und die Eltern ermittelt inzwischen der Staatsanwalt.

Auch hierzulande werde eine Mittelohrentzündung nicht gleich antibiotisch angegangen, so der DZVhÄ. Gemäß den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) sollte "bei Patienten ohne Risikofaktoren mit einer unkomplizierten akuten Otitis media auf die sofortige antibiotische Therapie verzichtet werden". Selbst bei Fieber oder Erbrechen, heißt es in der Leitlinie weiter, sei es vertretbar, "die ersten 24 – 48 Stunden unter Beobachtung des Kindes abzuwarten und erst bei einer Verschlechterung der Symptome oder ausbleibenden Besserung Antibiotika zu verordnen." An diese Regeln, versichert der Zentralverein, "halten sich die homöopathischen Ärzte in Deutschland". (cw)

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