Direkt zum Inhaltsbereich

Krankenfahrten

Verordnung bedingt hohe Pflegegrade

Ab 1. Januar 2017 muss der Pflegebescheid eines Patienten den Pflegegrad 3, 4 oder 5 ausweisen, wenn Vertragsärzte Krankenfahrten verordnen wollen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Bei der Verordnung von Krankenfahrten für pflegebedürftige Patienten müssen Vertragsärzte ab 2017 einige wichtige Änderungen beachten. Das zweite Pflegestärkungsgesetz sieht zum 1. Januar 2017 unter anderem die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade vor. Dadurch wurde laut KBV eine Anpassung der Krankentransport-Richtlinie erforderlich, wo in Paragraf 8 Absatz 3 derzeit auf Pflegestufen Bezug genommen wird.

Bislang können Vertragsärzte Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnen und Krankenkassen diese Fahrten genehmigen, wenn Patienten einen Pflegebescheid mit Pflegestufe 2 oder 3 vorlegen. Ab 1. Januar 2017 muss der Pflegebescheid den Pflegegrad 3, 4 oder 5 ausweisen. Zudem müsse eine dauerhafte Einschränkung der Mobilität vorliegen. Diese könne somatische oder kognitive Ursachen haben.

Bei Pflegegrad 4 und 5 wird die dauerhafte Einschränkung der Mobilität als gegeben angesehen. Bei Pflegegrad 3 ist sie nicht immer gegeben und muss vom Arzt individuell beurteilt werden, wie die KBV hinweist. Hat der Arzt festgestellt, dass ein Patient mit Pflegegrad 3 dauerhaft in seiner Mobilität eingeschränkt ist, bescheinigt er dies. Dazu kreuzt er laut KBV "Dauerhafte Mobilitätseinschränkung" auf Formular 4 "Verordnung einer Krankenbeförderung" an.

Sonderregelung bei Pflegegrad 3

Beachten müssen Ärzte, dass sie künftig bei Patienten, die bisher Pflegestufe 2 haben und ab Januar in Pflegegrad 3 eingestuft sind, die Einschränkung nicht gesondert festzustellen brauchen. Hier gelte "Bestandsschutz". Auch hier werde die dauerhafte Mobilitätseinschränkung durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf Verordnungsformular 4 bescheinigt.

Auf dem Verordnungsformular 4 "Verordnung einer Krankenfahrt" wird ab 2017 zunächst weiterhin auf die Pflegestufen 2 und 3 Bezug genommen, so die KBV. Bis zur Anpassung des Formulars an die neuen Pflegegrade sollen Ärzte hier vorerst weiterhin das Feld "Pflegestufe 2 bzw. 3 vorgelegt" ankreuzen, wenn sie Krankenfahrten für Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 verordnen und eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt.

Die KBV hat in einer Praxisinformation die wichtigsten Informationen zur Neuregelung der Verordnung von Krankenfahrten bei pflegebedürftigen Patienten in einer Praxisinformation zusammengestellt. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Oktober-Sitzung des CHMP

Neuer oraler GLP1-Agonist in den Startlöchern

Das könnte Sie auch interessieren
An der Frankfurt School of Finance & Management im Norden der Mainmetropole wird auch in diesem Jahr der Tag der Privatmedizin 2026 ausgerichtet. Die Veranstaltung ist für den 21. November angesetzt. (Archivbild)

© Frankfurt School of Finance & Management

Update

Praxiswissen und Innovation

Privatmedizin: Anregungen für die Praxis in Frankfurt am 21. November

Logo Cardisio

© Cardisio

Cardisio

Cardisiographie mit LVEF-Erkennung

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)

Kampf dem Zervixkarzinom

Ärzte sind sich einig: eine Impfung schützt!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening

Lesetipps
Eine Tonsillektomie wird im OP durchgeführt.

© ShvedKristina / stock.adobe.com

Verschiedene Verfahren

Vergleichsstudie: Weniger Schmerzen nach intrakapsulärer Tonsillektomie

Eine Frau zieht einen Kompressionsstrumpf auf ihr rechtes Bein.

© Itana / Stock.adobe.com

Leitlinien-Update

Welcher Kompressionsstrumpf ist der richtige?