Versandkosten: Flatrates rechnen sich nicht immer

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DÜSSELDORF (dpa). Immer mehr Onlinehändler locken ihre Kunden mit Versandkosten-Flatrates: Wer eine Pauschale entrichtet, bekommt seine bestellten Waren ein Jahr lang versandkostenfrei geliefert. Solch ein Angebot rechne sich aber längst nicht für jeden, teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. Die Versandkosten seien von Shop zu Shop unterschiedlich geregelt. Während der eine Händler die Gebühren nach Menge oder Gewicht der bestellten Waren festlege, berechne der andere sie nach der Zahlweise des Kunden.

Verbraucher sollten auf "Haken und Ösen" achten.

Viele Online-Verkäufer zahlten ab einem bestimmten Bestellwert die Versandkosten ohnehin aus der eigenen Kasse. Von Flatrates ausgeschlossen seien außerdem häufig eilige Lieferungen. Sie schlagen mit zusätzlichen Gebühren zu Buche. Verbraucher sollten auch darauf achten, ob die Pauschale auch beispielsweise bei großen, sperrigen Artikeln oder beim Speditionsversand gelte. Allein wer heute schon wisse, wie viel er im nächsten Jahr mindestens ordern wolle, könne mit Versandkosten-Pauschalen sparen.

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