Zahnärztekammer mahnt
Vorsicht bei Gesundheits-Apps
BERLIN. In der aktuellen Debatte um die Gefahren und Chancen bei Gesundheits-Apps, die zum Teil auch von Krankenversicherern gefördert werden, mahnt nun auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Vorsicht.
"Für alle (Zahn-)Mediziner gilt die ärztliche Schweigepflicht", sagt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Persönliche Daten sollten ausdrücklich geschützt sein." Die Kammer fordert, die im "analogen" Alltag gebräuchlichen ethischen und rechtlichen Standards auch im Umgang mit digitalen Daten anzuwenden.
"Über Apps, Wearables und Self-Tracker können sensible Daten ausgelesen werden, über diese unkalkulierbaren Risiken sollten sich Anwender bewusst sein und überlegen, wem sie was anvertrauen möchten", ergänzt Engel. (reh)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


