Direkt zum Inhaltsbereich

Tracking von Fitnessdaten

Kassenzuschuss für AppleWatch und Co?

Veröffentlicht:

POTSDAM.Die AOK Nordost gewährt ihren Versicherten einen Zuschuss von bis zu 50 Euro zu Geräten, die das sogenannte Self-Tracking - also eigenständiges Messen - von Gesundheitsdaten ermöglichen. Und das immerhin jedes zweite Kalenderjahr.

Da könnte man auf die Idee kommen, "sich den Fuffi für den Kauf einer AppleWatch zu schnappen", mutmaßt das Computermagazin "Chip". Denn die AppleWatch verfüge schließlich über einen eingebauten Pulsmesser und tauge mit weiteren Funktionen eingeschränkt auch als Fitness-Uhr.

Und in der Tat: Wie die AOK Nordost dem Computermagazin bestätigt, wird der Zuschuss "für sämtliche Geräte gewährt, die Herzfrequenz, Streckenlänge, Höhenmeter, Geschwindigkeit, Kalorienverbrauch usw. dokumentieren, also für Fitnessarmbänder und Smartwatches - auch die AppleWatch".

Das Angebot ist Teil des AOK-Gesundheitskontos und wurde erst Anfang dieses Jahres gestartet. Dabei beteiligt sich die Kasse, wie gesagt, jedes zweite Kalenderjahr an bis zu 50 Prozent der Kosten für z.B. Pulsmesser oder Self-Tracker, maximal gibt es aber 50 Euro.

 Pro Kalenderjahr können sich die Versicherten zudem die Gebühren für eHealth-Angebote wie Apps mit einmalig bis zu 20 Euro erstatten lassen. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Geldschein, teilweise bedeckt von Stethoskop

© photocrew / stock.adobe.com

Kostenstrukturanalyse

Privatanteil an den Einnahmen geht leicht zurück

Logo Beyond Imaging

© Beyond

Beyond Imaging

KI-gestützte Prostata- und Kopf-MRT

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Logo Diagnostic Results

© Diagnostic Results

Bioeksen

Molekulare PCR-Diagnostik am PoC

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärzte Einsamkeit erkennen und ansprechen, Professor Adli?

Lesetipps
Rote Beete Wurzel, rote Beete Würfel, rote Beete Scheiben und rote Beete Saft.

© Daniel Vincek / stock.adobe.com

Fallbericht

Eine fast fatale Gemüse-Überdosis

Ausgestreckte Hand gegenüber einer Impfspritze.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

Überprüft

5 Mythen übers Impfen im Faktencheck