Der Tipp

Vorsicht bei Reparaturangeboten

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Ärzte sollten sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht darauf einlassen, dass der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners die Reparatur ihres Wagens übernimmt.

Immer mehr Kfz-Versicherer bieten spezielle Prgramme für Mobiltelefone an, so genannte Apps, damit der Kunde nach einem Unfall sofort Kontakt zu seinem Versicherer aufnimmt. Überreicht nach einem Crash der Unfallgegner das Handy und am anderen Ende bietet eine freundliche Stimme die gesamte Abwicklung des Schadens an, sollten Mediziner dankend ablehnen.

Die Versicherer versuchen auf vielen Wegen, den Unfallgegner ihrer Kunden die von ihnen organisierte Reparatur schmackhaft zu machen. Zum Beispiel bieten sie an, dass das Auto abgeholt und nach der Reparatur gereinigt an den gewünschten Ort gebracht wird.

Der Versicherer spart viel Geld, wenn das Auto in seiner Vertragswerkstatt instand gesetzt wird. Denn er bekommt Großkundenrabatte von 20 Prozent und mehr. Sachverständige und Verbraucherschützer warnen Geschädigte aber davor, diesen Service in Anspruch zu nehmen.

Ärzten entgehen möglicherweise Ansprüche, etwa weil sie niemand auf die Wertminderung ihres Fahrzeugs aufmerksam macht. Deshalb sollten Mediziner den Wagen von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. (akr)

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