Weihnachtsfeier hilft beim Steuersparen

NEU-ISENBURG (lu). Niedergelassene Ärzte können die Ausgaben für ihre Weihnachtsfeier als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen, ohne dass die Mitarbeiterinnen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

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Zudem können Praxischefs auch den eigenen Anteil für die Sozialversicherung der Angestellten sparen, wenn sie gewisse Vorgaben beachten, wie Achim Albert von der Steuerberatung Rausch und Kollegen in Hösbach sagt.

Auf folgende Punkte kommt es an: Bei maximal zwei Veranstaltungen im Jahr dürfen die Kosten im Durchschnitt pro Person und Veranstaltung höchstens 110 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen. Wird diese 110-Euro-Grenze nur um einen Euro überschritten, müssen die Mitarbeiter nach Alberts Worten Lohnsteuer auf den kompletten Betrag bezahlen, der auf sie entfällt. Zudem muss die Mitarbeiterin, aber auch ihr Chef darauf Sozialabgaben entrichten.

Als zu zählende Personen gelten Mitarbeiter und Chefs. Wer in einer Gemeinschaftspraxis zu zweit vier Angestellte beschäftigt, teilt die Kosten durch sechs und erhält so die durchschnittlichen Kosten pro Person.

Werden in dieser Konstellation 600 Euro inklusive Umsatzsteuer ausgegeben, belaufen sich die Ausgaben auf 100 Euro pro Person und entsprechen damit den Vorgaben für die Begünstigung. Nehmen die Partner der Mitarbeiterinnen teil, erhöht sich der Betrag dadurch nicht. "In diesem Fall sollte man darauf achten, bei den Kosten pro Person unter 55 Euro zu bleiben", so Albert .

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