Vorratsdatenspeicherung

Weitere Eilanträge scheitern

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KARLSRUHE. Auch die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) veranlasst das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem Schnellschuss in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Es wies erneut zwei Eilanträge ab (Az.: 1 BvR 3156/15 und 1 BvR 141/16).

Es hatte bereits im Juni 2016 entschieden, der Grundrechtseingriff allein durch die Speicherung der Daten sei nicht so groß, dass dies das Aussetzen eines Gesetzes rechtfertige. Im Dezember hatte allerdings der EuGH die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden als grundrechtswidrig verworfen.

Auch die dabei aufgeworfenen Fragen ließen sich erst im Hauptverfahren klären, so nun die Karlsruher Richter. Das Urteil wird wohl erst 2018 ergehen. (mwo)

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