Wenn die GEZ bei Ärzten auf Gerätesuche geht

Für jeden Lautsprecher in der Praxis eine Extra- Gebühr? Das kann Praxen bei den bisherigen GEZ-Regeln schnell passieren. Doch mit der Reform des Gebühren-Dschungels, die ansteht, wird das System für Ärzte nicht fairer.

Von Robert Büssow Veröffentlicht:
Nicht nur fürs Radio, auch für Internet-PC, Handy und sogar das Navi im Praxiswagen will die GEZ Geld.

Nicht nur fürs Radio, auch für Internet-PC, Handy und sogar das Navi im Praxiswagen will die GEZ Geld.

© dyrka / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Wenn der GEZ-Fahnder in der Praxis klingelt, wird es meist teuer. Wer Fernseher und Radio "schwarz" nutzt, dem drohen hohe Nachzahlungen. Für viele Ärzte ein sehr unangenehmes Thema.

So mancher Arzt verzichtet deshalb ganz auf Fernseher und Radio. Zumal kaum noch einer den Regeldschungel durchblickt, was bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, kurz GEZ, angemeldet werden muss und was nicht. Die "Ärzte Zeitung" hat bei der Kölner Behörde einmal nachgefragt.

Prinzipiell gilt: Niedergelassene Ärzte gelten als Freiberufler - genauso wie Architekten oder Rechtsanwälte. Das heißt, sie müssen für jedes Rundfunkgerät zahlen, das nicht ausschließlich im privaten Bereich genutzt wird.

Dies gilt selbst dann, "wenn sich der Bereich innerhalb der Privatwohnung befindet", so die GEZ. Trifft auf Arztpraxen aber eher selten zu. Für die Privatwohnung muss der Arzt wie jede Privatperson natürlich extra löhnen.

Neuartige Geräte und das Dienstauto

Zu beachten ist: Nicht nur klassische Empfänger wie Radio und TV findet der GEZ-Kontrolleur interessant, sondern auch "neuartige" Geräte wie internetfähige Computer oder Handys. Hier gilt die Meldepflicht allerdings nur für ein einziges Gerät -alle weiteren sind sozusagen geschenkt, so die GEZ.

Nicht zu vergessen das Dienstauto: Hier besteht sowohl für Radio als auch Navigationsgeräte mit Empfangsteil Gebührenpflicht.

In Zahlen sieht das so aus: Wer nur das Radio oder neuartige Geräte nutzt, muss pro Monat 5,76 Euro an die GEZ überweisen. Für den Fernseher fallen 17,98 Euro an.

Auf diese Weise hat die Gebühreneinzugszentrale im vergangenen Jahr 7,6 Milliarden Euro eingenommen - wie groß der Anteil der Ärzte ist, wird nicht erfasst. Er dürfte allerdings nicht allzu gering sein.

Extrabeitrag für jeden Lautsprecher?

Zumal die GEZ mit Argusaugen auch registriert, wie viele Lautsprecher und Monitore in der Praxis hängen. Denn diese haben eine selbstständige Bedeutung, sobald sie in verschiedenen Räumen installiert sind.

Egal, ob sie am selben Empfänger hängen. Für jeden Lautsprecher beziehungsweise Monitor wird dann eine Extragebühr fällig - die GEZ spricht von gesonderten Sehstellen (jeweils 17,98 Euro) und Hörstellen (5,76 Euro).

Und es geht noch weiter: Selbst in ein- und demselben Raum können "mehrere Lautsprecher eine selbstständige Bedeutung haben, wenn zum Beispiel nur dadurch eine angemessene Beschallung des gesamten Raumes erreicht werden kann."

In diesen Fällen, erklärt die Behörde, "ist jeder Lautsprecher einzeln gebührenpflichtig". Gut zu wissen, dass die Kontrolleure der GEZ selbst Freiberufler sind, auf Provisionsbasis arbeiten und keine hoheitlichen Befugnisse besitzen, wie den Zutritt zu Privaträumen.

Anzahl der Praxen entscheidend

Mit der Rundfunkreform, die gerade von den Bundesländern verabschiedet wird, wird der Regeldschungel ab 2013 gelichtet. Vom einzelnen Gerät (oder sogar Lautsprecher) wird auf eine Pauschale in Höhe von 17,98 Euro pro Haushalt umgestellt.

Auch für Arztpraxen hat der Gesetzgeber den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vorgesehen. Nach Auskunft von ARD-Justitiar Hermann Eicher sind künftig drei Faktoren für die Berechnung der Beitragshöhe entscheidend: die Anzahl der Betriebsstätten (Praxen), die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter und die Anzahl der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.

"Ob sich tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte in den Arztpraxen oder den dazugehörigen Kraftfahrzeugen befinden, spielt zukünftig keine Rolle mehr", so Eicher.

Kein Beitrag fürs erste Auto

Zur Praxis gehören alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten, nicht aber Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Die Staffelung des Beitrags pro Betriebsstätte sieht so aus: bis acht Beschäftigte wird monatlich nur ein Drittel der Pauschale fällig, also 5,99 Euro. Bis 19 Beschäftigte der volle Beitrag von 17,98 Euro. Darüber die doppelte Pauschale.

Für KFZ gilt: Das erste betrieblich genutzte Auto ist beitragsfrei, für jedes weitere wird ein Betrag von 5,99 Euro berechnet.

Die Umstellung auf eine geräteunabhängige Gebühr ist der Vielzahl von neuen Empfangsmöglichkeiten geschuldet. Mit der Reform wird es billiger für jene, die bisher viele Geräte anmelden mussten. Und teurer für bisherige Rundfunkverweigerer. Das ist zwar nicht gerechter, aber wenigstens etwas einfacher zu erklären.

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