"Whistleblower" genießen Rechtsschutz

STRASSBURG (dpa). Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Veröffentlicht:

Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte "Whistleblower" - Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.

Im konkreten Fall hatte eine Altenpflegerin Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet, worauf dieser ihr fristlos kündigte. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15 000 Euro zu.

Az.: 28274/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arztgehälter

Angestellte Ärzte in Praxen verdienen besser auf dem Land

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Primärdiagnostik

So lässt sich Prostatakrebs gezielter aufspüren

S3-Leitlinie

Nachsorge von Schilddrüsenkrebs: Was gibt es zu beachten?

Lesetipps
Frau jongliert Smileys mit verschiedenen Gemütsausdrücken

© Nuthawut Somsuk / Getty Images / iStock

Neue Ära der Rheumatologie?

Rheuma: Anhaltende medikamentenfreie Remission könnte funktionieren

Multiples Myelom

© David A Litman / stock.adobe.com

Erstlinientherapie im Wandel

Multiples Myelom: Quadrupeltherapie als neuer Standard