"Whistleblower" genießen Rechtsschutz
STRASSBURG (dpa). Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Veröffentlicht:Die Straßburger Richter schützen damit sogenannte "Whistleblower" - Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen.
Im konkreten Fall hatte eine Altenpflegerin Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet, worauf dieser ihr fristlos kündigte. Der EGMR sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15 000 Euro zu.
Az.: 28274/08