Kommentar zum Radiologen-Urteil

Wichtige Klärung beim BGH

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Dürfen Radiologen Mitglieder in Teilgemeinschaftspraxen werden? Und darüber hinaus einen Teil ihres Honorars als Gegenleistung für erbrachte Vorleistungen der Kollegen in die Gemeinschaft einbringen? Oder ist das Zuweisung gegen Entgelt?

Die Berufsordnungen vieler Landesärztekammern sind hier eindeutig: Radiologen sollen nicht Mitglied einer Teilberufsausübungsgemeinschaft sein. In Baden-Württemberg gibt es genau zu dieser Frage ein Verfahren, das mit wechselndem Ausgang bereits mehrere Instanzen beschäftigt hat.

Nun wird sich der Bundesgerichtshof damit beschäftigen müssen, nachdem der Ärzteverbund Medi mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH Erfolg gehabt hat.

Diese grundlegende Klärung ist wichtig für Ärzte, die miteinander kooperieren wollen. Natürlich kann es nicht sein, dass eine Kooperation nur deshalb entsteht, damit die Zuweiser vom Honorarkuchen des Radiologen oder Laborarztes etwas abbekommen.

Das ist und bleibt zu Recht verboten. Aber das Argument von Medi, in MVZ könne das Honorar auch intern unter den Ärzten verteilt werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Richter werden keine leichte Entscheidung haben.

Lesen Sie dazu auch: Bundesgerichtshof: Revision gegen Zuweisungsurteil erlaubt

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse