Direkt zum Inhaltsbereich

Zählen Vertragsärzte etwa zu den Scheinselbstständigen?

Ein hessischer Hausarzt lässt jetzt von der Deutschen Rentenversicherung prüfen, ob er nicht doch eher abhängig Beschäftigter der gesetzlichen Kassen ist.

Veröffentlicht:
Dr. Siegfried Spernau fühlt sich nicht mehr als Freiberufler.

Dr. Siegfried Spernau fühlt sich nicht mehr als Freiberufler.

© sth

FRANKFURT/MAIN (pei). Sind Vertragsärzte in Wirklichkeit Scheinselbstständige? Das will Hausarzt Dr. Siegfried Spernau aus Neu-Isenburg jetzt wissen. Spernau gehört zu den etwa 250 hessischen Ärzten, die bei der Plausibilitätsprüfung auffielen und teilweise saftige Honorarrückzahlungen leisten sollen.

In seinem Fall geht es um rund 111 000 Euro (wir berichteten). Empört ist er unter anderem darüber, dass sich die KV mit der Prüfung so viel Zeit gelassen hat - sie betraf Abrechnungen von 2005 bis 2007.

Seine Kritik geht aber weit darüber hinaus, sowohl in Detailfragen als auch hinsichtlich des gesamten Vertragsarztsystems. Deshalb hat er eine Reihe von Anfragen gestartet. Von der Deutschen Rentenversicherung Bund will er geklärt haben, ob er überhaupt noch Freiberufler ist oder nicht doch ein Scheinselbstständiger.

Seine Argumentation: Das Oberlandesgericht Braunschweig habe kürzlich in einem Beschluss die Vertragsärzte als "Beauftragte der Krankenkassen" eingestuft. Und er sei via Vertragsarztrecht und KBV der Weisungsbefugnis des Spitzenverbands der gesetzlichen Kassen unterworfen.

Dazu zählt er die Regelung seines Tätigkeitsorts, die Beschränkung der Arbeitszeit auf 8,5 Stunden pro Tag durch Paragraf 106 a Sozialgesetzbuch (SGB) V, die Begrenzung seiner Arbeitskapazität durch Regelleistungsvolumen, Rabattverträge, Budgetierung der Medikamente sowie der Heil- und Hilfsmittel samt Regress und anderes mehr.

Der Auftragnehmer - der Vertragsarzt - müsse sich "einem umfangreichen Vertragswerk des Auftraggebers ohne eigenen Spielraum unterwerfen", zum Beispiel dem Honorarvertrag 2010 zwischen KV Hessen und Kassen.

Komme die Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass er als Vertragsarzt scheinselbstständig sei, müssten die Kassen für ihn rund 30 Jahre Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen, so Spernau.

Eine ähnliche Anfrage hat der Hausarzt und Schmerzspezialist an das Institut des Bewertungsausschusses gerichtet. Darin fordert er, den Paragrafen 106 a SGB V aufzuheben.

Er rechnet vor, dass er mit der ihm zugewiesenen Fallzahl, etwa für das Quartal 4/2010 zwangsläufig über die Kapazitätsgrenze gelange, wenn die Zeitvorgaben für Mitglieder, Rentner und Chroniker addiert werden.

Mit den rund 48 000 Minuten, die sich aus seiner Patientenzahl und -zusammensetzung ergäben, überschreite er die von der KV festgelegte Kapazität um rund 21 000 Minuten.

"Daraus folgt: Das mir zugewiesene Regelleistungsvolumen bewirkt bei einer erneuten zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung nach Paragraf 106 a SGB V eine Honorarrückforderung und eine Anzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft."

Auch im Petitionsausschuss des Bundestags soll das Thema zur Sprache kommen. Spernau hat dort bereits eine Petition gegen Paragraf 106 a SGB V eingereicht, eine Petition zum Thema Scheinselbstständigkeit der Vertragsärzte will er nachreichen.

Gegen die Honorarrückforderung der KV hat er Widerspruch eingelegt, und er ist entschlossen, vor das Sozialgericht zu gehen. "Ich will das durchziehen."

Ob er dabei auf viele Sympathisanten oder Mitstreiter zählen kann, ist fraglich. Bei der Wahl zur Vertreterversammlung der KV Hessen hat seine Liste, wie er berichtet, gerade mal 59 Stimmen erzielt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsobergericht für Heilberufe Berlin

Urteil: Kein Maulkorb für Ärzte wegen Äußerungen zu COVID-Pandemie

Aufgabenteilung

Wie Delegation in der Rheumatologie funktionieren kann

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Erfahrungen einer Praxismanagerin

Praxisbegehung angekündigt? Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Lesetipps
Arzt hält Modell vom Herzen in rechter Hand und Blutzuckermessgerät in linker Hand.

© RF (royalty free)

Risiko einschätzen und Lebensstil ändern

Diabetes und Vorhofflimmern: Das hilft gegen die gefährliche Kombi

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe