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Abrechnungsbetrug

Zentralstelle holt in elf Jahren 43 Millionen Euro zurück

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zieht eine beeindruckende Bilanz ihrer Arbeit im Gesundheitswesen.

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Frankfurt/Main. Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main angesiedelte „Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen“ wurde zu Jahresbeginn umbenannt in „Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht“. Wie bereits zuvor sind für die Zentralstelle zwei Staatsanwälte und ein Oberstaatsanwalt tätig.

Die im Herbst 2009 gegründete Frankfurter Zentralstelle war die bundesweit erste staatsanwaltschaftliche Schwerpunktbildung zu Betrugs- und Korruptionsfällen im Gesundheitswesen. Vergangenes Jahr wurden nach Mitteilung von Oberstaatsanwalt Alexander Badle 151 Ermittlungsverfahren geführt und 3,3 Millionen Euro unrechtmäßiger Gewinne abgeschöpft.

In etlichen Fällen sei es um Rezept- und Abrechnungsbetrug zu Lasten der Krankenkassen gegangen. Mit der genannten Verfahrenszahl rangiert 2019 eher unter den schwächeren Jahren der Zentralstelle; 2015 etwa wurden 204 Verfahren geführt, 2010 sogar in mehr als 560 Verdachtsfällen ermittelt.

Seit ihrer Gründung hat die Zentralstelle den Angaben zufolge bis heute rund 43 Millionen Euro zugunsten der Solidargemeinschaft zurückgeholt. (cw)

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