Practica 2019

„Zum Gynäkologen oder Augenarzt kein Bargeld mitnehmen!“

Auf der Practica kam auch die zurückhaltende Verordnungspraxis vieler Allgemeinärzte zur Sprache. Wie wirkt sich die neue Leitlinie zum Schutz vor Über- und Unterversorgung auf ihren Praxisalltag aus?

Von Raimund Schmid Veröffentlicht:
Verordnung – oder lieber nicht? Im Workshop zum Thema „Fehlversorgung“auf der Practica gaben Ärzte Einblick in ihren Praxisalltag.

Verordnung – oder lieber nicht? Im Workshop zum Thema „Fehlversorgung“auf der Practica gaben Ärzte Einblick in ihren Praxisalltag.

© Kzenon / Fotolia

Bad Orb. CT und MRT bei Kopf-, Bauch- oder Rückenschmerzen oder doch der Verzicht darauf? Arthroskopie bei Arthrose oder eben nicht? Ein Screening mehr oder lieber darauf verzichten? Über- und Unterversorgung waren auch auf der Practica 2019 in Bad Orb ein Thema.

Eine Allgemeinärztin klagte beim Workshop zum Thema Fehlversorgung beispielsweise darüber, dass Patienten am Montagmorgen mit einer Bänderdehnung ihre Praxis aufsuchten, um dort eine Überweisung für ein MRT abzuholen. Dabei sei es „vom System her tatsächlich einfacher, eine Verordnung auszustellen, als mit dem Patienten zu sprechen“, stellte auch Dr. Michael Seitz aus Baiersbronn fest.

Kollegen berichten aus Erfahrung

Viele Allgemeinärzte, die an dem Workshop in Bad Orb teilnahmen, räumten ein, auch aus Zeitmangel mitunter nicht dem Druck der Patienten standzuhalten. Häufig machten sie gar die Erfahrung, dass Patienten sich beschweren, wenn sie kein Rezept oder keine Überweisung erhielten, obwohl keine behandlungswürdigen Symptome vorliegen. Andere reagierten eher enttäuscht, wenn keine Behandlung in Gang kommt. Bei diesen Patienten falle dann häufig der Satz: „Ich muss doch wissen, was los ist und was man dagegen tun kann.“

Diese zurückhaltende Verordnungspraxis könnte auch der Grund dafür sein, dass Patienten häufiger zum Facharzt gehen oder gar voreilig auf die operative Schiene geraten. Dr. Leonor Heinz berichtete über ihre „frustrierenden“ Erfahrungen, als Allgemeinärztin nicht ihre Kompetenzen einbringen zu können, weil zum Beispiel Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen lieber gleich zum Orthopäden gingen und dann rasch in die apparativen Mühlen der Medizin gerieten.

Hausärztinnen und Hausärzte neigen eher dazu, Unterversorgung zu betreiben und Überversorgung zu vermeiden.

Auszug aus der S2e-Leitlinie der DEGAM zum „Schutz vor Über- und Unterversorgung“

Zugleich beginne dann auch das Werben für fragwürdige IGeL-Angebote, gegen die sich viele Patienten nicht wehren könnten. Recht drastisch fiel daher der Ratschlag eines seit langem niedergelassenen Allgemeinmediziners an seine Kollegen aus: „Sagen Sie Ihren Patienten, dass sie zum Gynäkologen oder Augenarzt kein Bargeld mitnehmen sollen.“

Neue Leitlinie, neue Chancen?

Mit der neuen S2e-Leitlinie der DEGAM zum „Schutz vor Über- und Unterversorgung“ könnte es den Allgemeinärzten nun im Praxisalltag leichter fallen, bei strittigen Themen wie Rückenschmerzen oder Antibiotikaverordnung oder auch bei sensiblen Themen wie beispielsweise der Demenz-Betreuung oder der Diabetes-Behandlung „irgendwelche unnötigen Sachen zu verhindern“, so die abschließende Hoffnung eines Allgemeinmediziners aus dem Workshop.

Erst die Praxis wird jedoch zeigen, ob die Leitlinie tatsächlich helfen kann, Patienten und vor allem auch Hausärzte künftig besser vor Überdiagnostik und -therapie zu schützen.

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