EBM

Zusatzhonorar für erfolgreiche Beratung zum Chlamydienscreening

Die Teilnahmerate am Chlamydienscreening ist noch ausbaufähig. Über den EBM wird die erfolgreiche Beratung zum Screening jetzt eigens honoriert. Darauf weist die KBV aktuell hin.

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Bei Schwangerschaft nur ungern gesehen: Chlamydia trachomatis in Epithelzellen der Gebärmutterschleimhaut, vergrößert im Verhältnis 252:1. Gladden W. Willis / Okapia / picture alliance

Bei Schwangerschaft nur ungern gesehen: Chlamydia trachomatis in Epithelzellen der Gebärmutterschleimhaut, vergrößert im Verhältnis 252:1. Gladden W. Willis / Okapia / picture alliance

© Gladden W. Willis / Okapia / pictue alliance

Berlin. Die Teilnahmerate am Chlamydienscreening nach der Beratung schwangerer Frauen in einer Praxis entscheidet vom laufenden Quartal an darüber, ob zum Quartalsende eine Art Erfolgsprämie gezahlt wird – oder nicht.

Das zusätzliche Honorar, das das Honorar für die Beratungsleistung verdoppelt, wird dann ausgezahlt, wenn sich etwa jede dritte Patientin nach dem Beratungsgespräch für einen Test auf Chlamydien entscheidet. Auf diese mit dem neuen EBM zum 1. April in Kraft getretene Regelung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Freitag hingewiesen.

Neue GOP für die Beratung zum Screening

Abrechnungstechnisch wird das Prozedere wie folgt abgewickelt:

  • Seit dem 1. April erhalten Vertragsärzte für die Chlamydienscreening-Beratung nach der neuen Gebührenordnungsposition 01823 (50 Punkte, 5,49 Euro).
  • Weitere 50 Punkte gibt es, wenn die Praxis eine Teilnahmerate am Screening von 30 Prozent erreicht, das heißt, wenn sich die Frauen im selben Quartal testen lassen. Abgerechnet wird dies über die GOP 01824, „Veranlassung der Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis nach GOP 01840“.
  • Ob diese GOP am Ende auch honoriert wird, berechnet die jeweilige KV, indem sie die Anzahl der abgerechneten GOP 01824 durch die Anzahl der Beratungen von Frauen unter 25 Jahren nach GOP 01823 dividiert.
  • Die je Quartal berechnete Quote von 30 Prozent in diesem Jahr als Voraussetzung für die Honorierung der GOP 01824 wird im kommenden Jahr von 30 auf 40 Prozent erhöht und steigt im Jahr 2022 auf 50 Prozent.
  • Abrechnen können die Leistung unter anderen Frauenärzte sowie Hausärzte mit mindestens einjähriger Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder dann, wenn sie entsprechende Leistungen bereits vor dem 31.12. 2002 abgerechnet haben.

Mit der „Erfolgsprämie“ soll ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, die Teilnahmerate am Chlamydienscreening zu erhöhen. Eine Chlamydieninfektion während der Schwangerschaft kann bekanntlich unter anderem zu Fehl- und Frühgeburten führen.

Niedrige Teilnahmeraten in Deutschland

Die Screeningraten liegen nach KBV-Angaben derzeit in Deutschland unter 20 Prozent. In Großbritannien (35 Prozent) und den USA (45 Prozent) nähmen deutlich mehr Frauen das Screening-Angebot wahr. Die Krankenkassen stellten für die Leistung ab 1. April zusätzliche Finanzmittel von 25,2 Millionen Euro pro Jahr innerhalb der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zur Verfügung.

Die KBV weist zudem darauf hin, dass die Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung (GOP 01822) nicht bei jeder Beratung (GOP 01821) erforderlich ist, sondern allenfalls alle sechs Monate. Die Klarstellung – dass die GOP 01822 nur noch zweimal im Krankheitsfall abgerechnet werden kann – sei ebenfalls zum 1. April in den EBM aufgenommen worden. (ger)

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