Gehörlose

Zwang zum Implantat? Der Einzelfall zählt

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BERLIN. Die Bundesregierung lehnt eine eigene Stellungnahme ab, ob einem gehörlosen Kind gegen den Willen der ebenfalls gehörlosen Eltern ein Cochlea-Implantat eingesetzt werden darf. Ein solcher Fall wird gegenwärtig vor dem Familiengericht Goslar verhandelt.

In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Bundestag verweist die Regierung auf das Bundesverfassungsgericht.

Danach sei eine Kindeswohlgefährdung nicht schon dadurch begründet, "dass die Haltung oder Lebensführung der Eltern von einem bestimmten, von Dritten für sinnvoll gehaltenen Lebensmodell abweicht".

Ob das Wohl des Kindes durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge gefährdet ist, müsse im Einzelfall durch das Jugendamt beurteilt und durch das Familiengericht entschieden werden, so die Regierung.

"Kaum vorhanden" seien Daten darüber, wie sich die Versorgungssituation von taubblinden Menschen entwickelt hat. Derzeit laufe eine Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Im Zuge dieser Studie, bei der auch eine "signifikante Zahl taubblinder Menschen" befragt werde, soll empirisch untersucht werden, "inwiefern sich Beeinträchtigungen und Behinderungen auf die Möglichkeiten der Teilhabe in verschiedenen Lebenslagen auswirkt".

In Deutschland leben schätzungsweise 80.000 gehörlose Menschen, 300.000 haben hochgradige Hörprobleme. (fst)

1 BvR 1178/14

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