Zweitmeinung ja, aber bitte nicht online

BERLIN (gvg). Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) möchte Zweitmeinungen stärker als bisher zu einem Teil der chirurgischen Versorgung machen.

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Gemeinsam drüber schauen: Nach dem Willen der Chirurgen soll es das öfter geben.

Gemeinsam drüber schauen: Nach dem Willen der Chirurgen soll es das öfter geben.

© Lisa F. Young / fotolia.com

Onlineportale seien dafür aber der falsche Weg. "Wir treten eindeutig dafür ein, das Recht des Patienten auf eine zweite Meinung zu stärken", sagte DGCH-Generalsekretär Professor Hartwig Bauer.

Jeder Chirurg sei schon heute durch die Berufsordnung angehalten, den Wunsch des Patienten nach einer Zweitmeinung aktiv zu unterstützen. "Die große Mehrheit der Chirurgen wird das auch tun", so Bauer.

Das Problem sei, dass die Kassen mit Zweitmeinungen sehr unterschiedlich umgingen. Dem müsse ein Riegel vorgeschoben werden, so Bauer.

Wenn im geplanten Patientenrechtegesetz das Recht auf eine Zweitmeinung niedergelegt wird, wie das in ersten Eckpunktepapieren vorgesehen ist, dann muss auch geregelt werden, wie diese Zweitmeinungen über die Kassen finanziert werden, forderte der Chirurg.

Problem der fehlenden Begutachtung des Patienten

Onlineportale hält die DGCH dagegen für ungeeignet, Zweitmeinungen zu Operationen bereitzustellen. "Der Knackpunkt ist, dass diese Zweitmeinungen ohne Begutachtung des Patienten gestellt werden", so Bauer.

Dies sei medizinisch und ethisch problematisch, auch wenn die Betreiber der Portale nicht von Beratungen, sondern von Gutachten sprächen.

Den von den Zweitmeinungsportalen erhobenen Vorwurf, in Deutschland werde zu viel operiert, lässt Bauer nicht gelten. Internationale Vergleiche seien schwierig, weil die Zahl der Operationen stark von der Ausstattung der Gesundheitssysteme abhänge.

Lesen Sie dazu auch: Chirurgen verordnen sich Zertifikate

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