Herzklappen

Gericht untersagt Medtronic Verkauf

Edwards Lifesciences hat in einem Patentstreit mit dem Unternehmen Medtronic Schützenhilfe von einem deutschen Gericht erhalten. Es geht um Transkatheter-Herzklappensysteme. In Deutschland darf Medtronic sie nun nicht mehr verkaufen.

Peter OverbeckVon Peter Overbeck Veröffentlicht:
Urteil: 1:0 für Edwards.

Urteil: 1:0 für Edwards.

© hawi_101 / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Das im kalifornischen Irvine ansässige Unternehmen Edwards Lifesciences Corporation hat in einer Pressemitteilung vom 26. August 2013 die Öffentlichkeit darüber informiert, dass "die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf von Transkatheter-Herzklappen der Firma Medtronic in Deutschland (Gerichtsurteil vom 12. Juli 2013) heute in Kraft getreten ist".

Das Unternehmen habe die zur Einleitung der einstweiligen Verfügung erforderliche Kaution nun hinterlegt.

Das Landgericht Mannheim hatte Mitte Juli entschieden, dass Medtronic mit dem Vertrieb seiner per Katheter implantierbaren Herzklappenprothesen CoreValve und CoreValve EVOLUT ein Patent von Edwards verletzt. Dabei handelt es sich um das sogenannte Spenser-Patent, das noch bis zum Jahr 2022 gültig ist.

Das Gericht hat Medtronic den Verkauf der zur Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI) verwendeten Klappensysteme untersagt sowie einen Rückruf der Produkte verfügt. Medtronic kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Edwards erklärte sich bereit, ungeachtet der Verfügung "gewisse Ausnahmeregelungen" zu akzeptieren. Ärzte sollten in besonderen Fällen, in denen sie die Wahl der CoreValve-Klappenprothese für dringend geboten halten, weiterhin Zugang zu dieser Therapie haben - sofern Medtronic kooperiere.

Patentstreit schwelt schon seit Jahren

Der Streit um die Herzklappenprothesen schwelt schon seit geraumer Zeit. Das Landgericht Düsseldorf hatte 2008 entschieden, dass das später von Medtronic übernommene Unternehmen CoreValve die klinische Prüfung der Herzklappenprothesen fortsetzen dürfe, da es kein Patent von Edwards verletze. Edwards legte dagegen Berufung ein, die damals abgewiesen wurde.

Auch in den USA streiten sich beide Unternehmen um ein Patent. Im November 2012 bestätigte der U.S. Court of Appeals eine Entscheidung eines Gerichts im US-Bundesstaat Delaware, wonach Medtronic ein Patent von Edwards verletzt. In diesem Streitfall ging es jedoch nicht um das Spenser-Patent, sondern um das sogenannte Andersen-Patent.

Als Land, in dem weltweit mit Abstand die meisten TAVI-Eingriffe durchgeführt werden, ist Deutschland derzeit der größte Markt für Transkatheter-Aortenklappenprothesen.

Eine internationale Arbeitsgruppe um Dr. Nicolo Piazza vom Deutschen Herzzentrum in München hat jüngst in einer Studie die Entwicklung der kathetergestützten Aortenklappen-Implantationen in 11 europäischen Ländern zwischen 2007 und 2011 analysiert (JACC 2013, 62: 210-219).

In dieser Zeit wurden in diesen Ländern insgesamt 34.317 Patienten mit Aortenstenose einer TAVI-Behandlung unterzogen. Fast die Hälfte der Eingriffe (45,9 Prozent) entfiel dabei auf Deutschland. Mit Abstand folgten Italien (14,9 Prozent) und Frankreich (12,9 Prozent).

Mit einer jährlichen Zuwachsrate beim TAVI-Volumen von 49 Prozent belegte Deutschland Platz 2 hinter Frankreich (+ 61 Prozent).

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