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STIKO-Empfehlung

Dagegen sollen Flüchtlinge jetzt geimpft werden

Flüchtlinge sollten so schnell wie möglich gegen die wichtigsten Infektionskrankheiten geimpft werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat dafür jetzt ein Mindestangebot zusammengestellt.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Ärztin Susanne Eipper impft im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales einen syrischen Jungen.

Ärztin Susanne Eipper impft im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales einen syrischen Jungen.

© Kay Nietfeld/dpa

BERLIN. Viele Flüchtlinge haben große Impflücken, bei anderen ist der Schutz unsicher, weil sei keinen Impfausweis haben. Zudem besteht in Gemeinschaftsunterkünften ein erhöhtes Risiko für Ausbrüche von Infektionskrankheiten. Impfschutz ist daher dringend anzuraten.

Weil aber alle empfohlenen Impfungen häufig nicht sofort umgesetzt werden können, hat die STIKO jetzt Empfehlungen für ein Mindest-Impfangebot für Flüchtlinge zusammengestellt (Epi Bull 2015; 41: 439).

Für diesen Basisschutz werden Krankheiten mit hoher Kontagiosität oder mit besonders schweren Verläufen berücksichtigt. Die Impfungen hierzu sollten möglichst in den ersten Tagen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft erfolgen, betont die STIKO in ihrem Papier.

Impflücken schnell nachholen!

Impflücken zum altersgerechten Schutz sind sofort nachzuholen, sobald es die Situation erlaubt. Falls in es in einer Einrichtung nicht genügend Impfstoff gibt, hat der Schutz von Kindern Vorrang.

Zusätzlich zum Mindestangebot sollten Bewohner in Gemeinschaftsunterkünften möglichst vor Influenza geschützt werden: 2- bis 6-Jährige dabei vorzugsweise mit dem nasalen Lebendimpfstoff; bei 7- bis 17-Jährigen ist diese Vakzine optional. Hinzu kommt beim ersten Impftermin:

  • bei Säuglingen und Kleinkindern im Alter von zwei Monaten bis vier Jahren die Sechsfachimpfung ( Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Hib und Hepatitis B), im Alter ab neun Monaten zusätzlich die Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfung (MMR-V),
  • bei 5- bis 12-Jährigen die Vierfach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio (TdaP-IPV) sowie MMR-V,
  • bei über 13-jährigen Jugendlichen und Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden: TdaP-IPV und Masern-Mumps-Röteln (MMR),
  • bei älteren Erwachsenen (Geburt vor 1970): TdaP-IPV.

Liegt eine Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio vor, ist eine TdaP-IPV-Auffrischung nur nötig, wenn der Basisschutz länger als zehn Jahre (Erwachsene) oder fünf Jahre (Kinder) zurückliegt. Jede Impfung, auch wenn sie Jahre zurückliegt, zählt.

Die STIKO erinnert daran, dass Lebend- und Totimpfstoffe zeitgleich verabreicht werden können; das Gleiche gilt für mehrere Lebendimpfstoffe, etwa MMR plus nasaler Influenza-Impfstoff.

Sofern nicht zeitgleich verabreicht, sollten zwischen zwei Terminen mit Lebendimpfungen aber mindestens vier Wochen liegen. Schwangere können mit Totimpfstoffen geimpft werden, Lebendimpfstoffe wie MMR(-V) sind bei ihnen kontraindiziert.

Liegt zur Dokumentation der Impfungen ein Impfbuch nicht vor, dann bietet die STIKO ein Ersatzdokument zum Download an. Ebenso gibt es im Internet Informationsmaterial für viele Impfungen plus Vordrucke für Einwilligungserklärungen in mittlerweile 16 Sprachen (www.rki.de/impfen).

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