Impfen

Startschuss für Grippeschutz!

Die Impfsaison für Influenza hat jetzt begonnen. RKI und PEI rufen Ärzte dazu auf, für den Grippeschutz ihrer Patienten zu sorgen. Die neuen Impfstoffe unterscheiden sich im Vergleich zu 2014 in zwei der drei Komponenten.

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Eine Impfung gegen Influenza sollten alle Risikopatienten erhalten, betonen RKI und PEI.

Eine Impfung gegen Influenza sollten alle Risikopatienten erhalten, betonen RKI und PEI.

© Digitalpress / fotolia.com

BERLIN / LANGEN. Über 60-Jährige, chronisch Kranke, Schwangere sowie Menschen mit erhöhten Infektionsrisiken im Beruf (medizinisches Personal) sollten gegen Influenza geimpft werden.

Der optimale Zeitraum dafür ist Oktober bis November, betonen Robert Koch-Institut (RKI) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in einer Mitteilung. Die Institute rufen Ärzte dazu auf, für den Impfschutz ihrer Patienten zu sorgen.

PEI und RKI erinnern an die schwere Influenza-Welle des vergangenen Winters. In der vergangenen Grippesaison war die Altersgruppe über 60 Jahren besonders von schweren Krankheitsverläufen betroffen, das zeigt der neue Influenzasaisonbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert Koch-Instituts (RKI), der jährlich im September, vor Beginn des optimalen Impfzeitraums Oktober bis November, veröffentlicht wird.

Die Zahl der Arztbesuche während der Grippewelle, die über das erwartete Maß (ohne Influenza) hinausgingen, wird auf 6,2 Millionen geschätzt. Die geschätzte Anzahl der grippebedingten zusätzlichen Krankenhauseinweisungen beträgt rund 31.000.

Diese Werte liegen nur wenig unter den Zahlen der schweren Influenzasaison von 2012/2013. Trotz eingeschränkter Schutzwirkung der Impfstoffe sollten daher vor allem die Risikopatienten geschützt werden, betonen Grippe-Experten.

17 Millionen Impfdosen freigegeben

"Die Impfstoffe für die neue Saison 2015/2016 unterscheiden sich in zwei der drei Komponenten gegenüber der vorangegangenen Saison", erläutert Klaus Cichutek, PEI-Präsident.

Ausgetauscht wurde gemäß der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) der zum Influenzatyp A gehörende H3N2-Stamm und der Influenzatyp B-Stamm, die H1N1-Komponente ist seit der Influenzasaison 2010/11 unverändert.

Neben den trivalenten Impfstoffen sind auch zwei tetravalente Impfstoffe zugelassen, die einen zweiten B-Stamm als vierte Komponente enthalten.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat bereits mehr als 17 Millionen Impfdosen freigegeben. Eine Übersicht der Influenza-Impfstoffe mit den Angaben zu der zugelassenen Altersgruppe steht auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts zur Verfügung).

Im vergangenen Winter passte die H3N2-Impfstoffkomponente nicht optimal. Der abweichende Stamm wurde zudem mit 62 Prozent bei Patienten am häufigsten nachgewiesen.

In der vergangenen Saison ergab sich daher nur eine Schutzwirkung der Impfung von 27 Prozent gegen laborbestätigte Influenza, so die Institute. In anderen Winter sei die Wirksamkeit in der Regel deutlich höher und liege zwischen 40 und 60 Prozent. (eis/eb)

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Kommentare
Peter Peschel 16.09.201515:21 Uhr

Impfen ist ein Hype und scheinbar ein riesen Geschäft...

Gibt es keine Impfschäden oder werden diese bewusst vertuscht…? Hier ein Impfschaden, anerkannt als Arbeitsunfall. Was nun... ?

Führt eine Schweinegrippe-Impfung zu einem Gesundheitsschaden, kann dies als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem am Montag, 08.12.2014, in Mainz entschieden und damit einer Kinderkrankenschwester recht gegeben (AZ: L 2 U 99/13).

Die heute 54-jährige Frau arbeitete in der Kinderklinik der Universität Mainz. Im Jahr 2009 ließ sie sich gegen das Schweinegrippevirus H1N1 impfen. Die Impfung war vom Arbeitgeber und der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) für Krankenhauspersonal „dringend empfohlen“.

Doch die Schutzimpfung hatte offenbar gesundheitliche Folgen. Kurze Zeit danach schwoll nicht nur der Arm an, auch eine Herzbeutelinfektion sowie neurologische Schäden traten auf. Seit dem 01.07.2010 bezieht die Kinderkrankenschwester eine volle Erwerbsminderungsrente. Sie ist zudem mittlerweile als Schwerbehinderte anerkannt.

Link http://www.anwalt.de/rechtstipps/impfschaden-nach-schweinegrippeimpfung-kann-arbeitsunfall-sein_065073.html

Ob die Impfungen helfen oder die Hygienemaßnahmen...ist zumindest eine offene Diskussion wert, oder ?

Dr. Hans-Jürgen Kühle 15.09.201522:17 Uhr

Gerade für Risikopatienten am falschen Ende gespart?!

Nicht in der Ärztezeitung, sondern auf der Titelseite der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung steht, dass die Schutzwirkung des Dreifachimpfstoffs in Australien unzureichend ist. Den B-Victoria-Stamm hatten die Experten der WHO nicht erwartet. Er wäre im Vierfachimpfstoff enthalten, der Kassenpatienten vorenthalten wird.
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