Neue Arzneimittel

Arzneireport schießt auf Hochpreispolitik

Die Präsentation des AOK-Arzneiverordnungsreports verbinden die Autoren mit einer Attacke auf hohe Preise für Innovationen.

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BERLIN. Der Anstieg der GKV-Arzneimittelausgaben um 3,9 Prozent auf 38,5 Milliarden Euro ist ausschließlich auf Innovationen und die Hochpreispolitik der Hersteller zurückzuführen, kritisieren die Autoren des am Mittwoch in Berlin vorgestellten Arzneiverordnungsreports 2017. Sie fordern eine Schärfung des AMNOG-Instrumentariums.

Durch neue Arzneimittel steigen nach Angaben von Professor Ulrich Schwabe die Ausgaben allein in den Indikationen Onkologie, Immunsuppression und Thromboseprophylaxe um 1,6 Milliarden Euro. Eine wesentliche Ursache sei die Autonomie der Hersteller bei der Preissetzung im ersten Jahr nach Markteinführung.

Schwabe bemängelte aber auch, dass die Möglichkeiten des Festbetragssystems nicht ausgeschöpft werden. Als Beispiel nannte er die Opioidanalgetika, die man zu einer Festbetragsgruppe pharmakologisch vergleichbarer Wirkstoffe zusammenfassen könnte. Würde der Festbetrag sich am Preis von Morphin – laut Schwabe der Goldstandard bei der Tumorschmerztherapie – orientieren, könnten die Arzneimittelkosten in dieser Indikation auf 428 Millionen Euro halbiert werden.

Aus Sicht der Autoren und des Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, muss das AMNOG-Instrumentarium in der neuen Legislatur geschärft werden:

» Arzneimittel, die von der Europäischen Arzneimittelagentur beschleunigt zugelassen werden, sollten nur in besonders qualifizierten Zentren verordnet werden dürfen.

» Evidenzlücken müssten durch Studien nach der Zulassung verbindlich geschlossen werden; das funktioniere bislang nicht, kritisierte der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Professor Wolf-Dieter Ludwig.

Weitere Forderungen der AOK:

» Ein von Unternehmen (mit-)finanzierter unabhängiger Fonds, etwa nach dem Vorbild des Rheuma-Registers RABBIT.

» Verhandlungen über den Erstattungsbetrag, die sich strikt am Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie orientieren. Der Erstattungsbetrag müsse rückwirkend ab Markteinführung gelten.

» Zielvereinbarungen zur Förderung von Biosimilars. Der AOK-Forderung nach einer Substitutionsmöglichkeit von Biologicals wie bei chemischen Präparaten widersprach Ludwig allerdings energisch. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Arzneiverordnungsreport 2017 - Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft

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