Neue EBM-Ziffer für den MRSA-Kampf

Ab dem 1. April erhalten Ärzte eine Extra-Vergütung für den Kampf gegen MRSA. Noch brauchen sie eine Zusatzweiterbildung - bald dürfen alle Ärzte abrechnen. Das Interesse an Schulungen ist enorm.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Den Keimen auf der Spur - mit Extra-Vergütung.

Den Keimen auf der Spur - mit Extra-Vergütung.

© picprofi / fotolia.com

KÖLN. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat mit der systematischen Schulung von Ärzten und Medizinischen Fachangestellten zum Umgang mit multiresistenten Erregern in der ambulanten Versorgung begonnen.

Die insgesamt acht Informationsveranstaltungen bis Ende März stoßen auf eine große Resonanz: Bereits 4500 Interessenten haben sich dafür angemeldet.

"Die Ärzte erfahren dort alles, was sie wissen müssen, um ab dem 1. April die entsprechenden Gebührenziffern abrechnen zu können", erläutert Andreas Kintrup, Leiter des KVWL-Geschäftsbereichs Versorgungsqualität.

Nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses greifen ab dem 1. April 2012 neun Gebührenordnungspositionen für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikation von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA).

Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und gilt zunächst für zwei Jahre.

Schulung oder Weiterbildung

Voraussetzung für die Abrechnung ist die Zusatzweiterbildung Infektiologie oder die Teilnahme an einer Schulung, die entweder online oder als Frontalveranstaltung erfolgen kann.

Bei den KVWL-Veranstaltungen erhalten die Ärzte und die Medizinischen Fachangestellten allgemeine Informationen zu MRSA.

Sie erfahren Einzelheiten zur Eradikationstherapie, zu Präventionsmaßnahmen bei allen Patienten, zu Maßnahmen in den Praxen der Niedergelassenen, zur rationalen Antibiotikatherapie und zu Abrechnung und Vergütung.

Nach Angaben von Kintrup hat die KVWL alle Grundversorger angeschrieben und sie auf das Angebot aufmerksam gemacht. "Das Interesse ist sehr groß."

Die KVWL - bei der das Kompetenzzentrum Patientensicherheit der KVen und der KBV angesiedelt ist - hat Pionierarbeit dafür geleistet, dass die ambulante Versorgung von MRSA-Patienten gesondert vergütet wird.

MRSA-Netzwerk

Ärzte aus Westfalen-Lippe haben sich seit 2005 an dem grenzüberschreitenden MRSA-Netzwerk Twente/Münsterland beteiligt, die KVWL engagiert sich seit 2009 im EurSafety-Health-Net.

Die KVWL hat als Modellprojekt die Abrechnung der Leistungen über Symbolnummern erprobt. "Die Ärzte in Westfalen-Lippe haben das aus der Gesamtvergütung selbst bezahlt", sagt Kintrup.

Die KV habe bei der KBV und beim Gesundheitsministerium für ihr Modell getrommelt - und jetzt Erfolg gehabt und hat eine Präsentation zu den Fortbildungsveranstaltungen ins Internet gestellt.

Sie ist auch den anderen KVen zur Verfügung gestellt worden, sagt Kintrup. "Damit haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle KVen die Ärzte und ihre Mitarbeiter nach einheitlichen Standards schulen können."

MRSA: Neun Ziffern stehen Ärzten ab April zur Verfügung

Ab dem 1. April können niedergelassene Ärzte Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie bei MRSA außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung abrechnen. Insgesamt neun Gebührenpositionen stehen ihnen dabei zur Verfügung:

86770: Erhebung des MRSA-Status eines Risikopatienten bis sechs Monate nach Entlassung aus einer stationären Behandlung; 100 Punkte, einmal im Behandlungsfall

86772: Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen MRSA-Kontaktperson; 375 Punkte, einmal im Behandlungsfall und Sanierungszyklus

86774: Aufklärung und Beratung eines Risikopatienten, der Träger von MRSA ist, oder einer positiv nachgewiesenen Kontaktperson des Patienten; 255 Punkte, je vollendete zehn Minuten, maximal zweimal je Sanierungsbehandlung

86776: Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson nach erfolgloser Sanierung eines MRSA-Trägers; 90 Punkte, einmal im Behandlungsfall

86778: Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz; 130 Punkte einmal im Behandlungsfall

86780: Bestätigung einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich; 55 Punkte, maximal zweimal im Behandlungsfall

86781: Ausschluss einer MRSA-Besiedlung durch Abstrich; 55 Punkte, maximal zweimal im Behandlungsfall

86782: Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden; 5,20 Euro

86784: Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors zur Erregeridentifikation; 2,55 Euro

Die beiden Kostenpauschalen 86782 und 86784 können nur von Ärzten veranschlagt werden, die von der KV die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen des EBM-Abschnitts 32.3.10 "Bakteriologische Untersuchungen" haben.

Nach der zwischen Kassen und KBV ausgehandelten Vergütungsvereinbarung sollen nur solche Ärzte die Leistungen abrechnen, "die in einem sektorübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes organisiert sind".

Da flächendeckend solche Netze nicht vorhanden sind, gibt es eine Alternative: Die Ärzte müssen "eine entsprechende Beratung bei anderen geeigneten Stellen" einholen. Das sind nach Angaben der KBV etwa Institute wie das Robert-Koch-Institut oder das Hygieneinstitut oder Kollegen mit der Zusatzbezeichnung "Infektiologie".

www.kvwl.de

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Niedergelassene bei MRSA am Zug

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