Patientenverfügung: "Individuelle Beratung zwingend erforderlich"

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1. September 2009 fordert die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Nachbesserungen - auch bei ärztlichen Beratungsleistungen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Ein Dokument, das Bürgern in Deutschland mehr Sicherheit geben soll: die Patientenverfügung.

Ein Dokument, das Bürgern in Deutschland mehr Sicherheit geben soll: die Patientenverfügung.

© Paul von Stroheim / imago

KÖLN. Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Eugen Brysch sieht Handlungsbedarf. Das Patientenverfügungsgesetz müsse nachgebessert werden, sagt er. Ganz entscheidend sei dabei die verpflichtende Beratung vor dem Verfassen einer Patientenverfügung. "Die Beratung muss individuell sein", betont Brysch.

Der Bundestag hatte im Juni 2009 nach langjährigem Ringen die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügungen gelegt. Eine Mehrheit der Abgeordneten votierte dabei für einen Entwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Danach müssen sich Patienten in dem Dokument explizit über nicht gewollte ärztliche Behandlungen äußern und sich dabei auf konkrete Eingriffe beziehen. Pauschale Formulierungen gelten nicht. Legen Ärzte und Betreuer die Verfügung unterschiedlich aus, müssen die Gerichte darüber entscheiden, was mit dem Patienten weiter passiert - oder nicht. Den Vorgaben des Patienten muss auch dann Genüge getan werden, wenn die aktuelle Erkrankung voraussichtlich nicht in kurzer Zeit zum Tod führt.

"Das Grundproblem ist, dass hohe gesetzliche Anforderungen an Vorsorgedokumente gestellt werden, ohne den Menschen dabei zu helfen, diese Ansprüche zu erfüllen", sagt Brysch. Die Deutsche Hospiz Stiftung habe sich vor der Verabschiedung des Gesetzes für eine Vergütung für die ärztliche Beratung zur Patientenverfügung stark gemacht. Sowohl für das aufklärende Gespräch vor dem Verfassen als auch für die alle zwei Jahre sinnvolle Aktualisierung sollte es ein Honorar geben. "Der Gesetzgeber hat sich aber leider für den billigen Jakob entschieden", beklagt er.

Nachbesserungsbedarf sieht Brysch auch bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens in der großen Zahl der Fälle, in denen es keine Patientenverfügung gibt oder sie den Vorgaben des Gesetzes nicht entspricht. "Damit der Patientenwille nicht zum Spielball fremder Interessen wird, sind eindeutigere Regelungen nötig", sagt Brysch nicht zuletzt mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni dieses Jahres. Das Gericht hatte einen Rechtsanwalt freigesprochen, der einer Frau geraten hatte, bei ihrer im Wachkoma liegenden Mutter den Ernährungsschlauch durchzutrennen. Das Heim hatte sich geweigert, die künstliche Ernährung einzustellen. Die zur Betreuerin ernannte Tochter hatte aber genau darin den Willen ihrer Mutter gesehen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung betreibt eine Schiedsstelle für Meinungsunterschiede bei der Auslegung von Patientenverfügungen. "Zu 95 Prozent sind es Betreuer, die sich an uns wenden", berichtet Brysch. Ein oder zwei Fälle gehen pro Woche bei der Schiedsstelle ein. Beim Hospiz- und Patientenschutztelefon der Organisation entfällt rund ein Drittel der Anrufe auf die Beratung zu Patientenverfügungen. "Das zeigt, wie groß die Unsicherheit nach wie vor ist." Auch die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert, dass es im Gesetz keine konkreten Regelungen für eine ärztliche Beratung im Vorfeld der Patientenverfügung gibt. "Der Arzt kann über die medizinisch möglichen und indizierten Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben", sagt BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe.

Die Deutsche Hospiz Stiftung und die "Ärzte Zeitung" möchten wissen, welche Einstellung niedergelassene Ärzte zur Patientenverfügung haben und welche Erfahrungen sie in ihren Praxen gemacht haben. Der Ausgabe am Freitag, 3. September, liegt deshalb ein Fragebogen zum Thema bei.

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